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Steuerreform 2020 der Übergangsregierung – Teil 3

Recht & Steuern
date icon 30. Oktober 2019

Am 19. September 2019 wurde im Nationalrat das Finanz-Organisationsreformgesetz beschlossen, welches die Basis für die geplante Modernisierung der Finanzverwaltung bilden soll. Die wesentlichen Punkte sind:

  • An Stelle der 40 Finanzämter sollen ab 1. Juli 2020 mit dem „Finanzamt Österreich“ und dem „Finanzamt für Großbetriebe“ zwei bundesweit zuständige Behörden treten.
  • Die bisher neun bestehenden Zollämter werden zu einem „Zollamt Österreich“ zusammengefasst.
  • Ein eigenes Amt für Betrugsbekämpfung wird geschaffen und bündelt künftig Steuerfahndung und Finanzstrafrecht.

Mit diesen Verwaltungsänderungen wird einerseits eine Effizienzsteigerung angestrebt und andererseits soll eine Anpassung auf eine zielgruppenorientierte, der jeweiligen Unternehmensgröße angepasste Verwaltungseinheit umgesetzt werden. Im Sinne der Steuerzahler wird die Bekämpfung von Steuermissbrauch fokussiert.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. (info@artus.at)

Wolfgang Dibiasi
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