STEUER-REFORM
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Steuerreform 2022

Recht & Steuern
date icon 06. Oktober 2021

Vergangenes Wochenende wurde von der Bundesregierung die Steuerreform für 2022 und die folgenden Jahre präsentiert. Auch wenn die Beschlussfassung im Nationalrat noch abzuwarten bleibt, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auch wie vorgestellt in Kraft treten wird. Kurz zusammengefasst sind folgende Neuerungen zu erwarten:

  • Herabsenkung der 2. und 3. Tarifstufe der Einkommensteuer von 35% auf 30% (ab Juli 2023) sowie von 42% auf 40% (ab Juli 2024)
  • Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung für Niedrigverdiener
  • Erhöhung des Familienbonus von 1.500 € auf 2.000 € pro Kind
  • Senkung der Körperschaftsteuer auf 23% (stufenweise bis 2024)
  • Einführung einer CO­2-Steuer von 30 €/Tonne (jährlich steigend)
    • Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Treibstoffpreise um 8ct/Liter
  • Einführung eines Klimabonus von 100-200 € jährlich (je nach Region)

Bei Fragen, wie sehr Sie davon betroffen sind oder auch davon profitieren können, und welche Schritte dafür zu setzen sind, beraten wir Sie gerne individuell in einem persönlichen Gespräch (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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