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Steuerreformplan für Österreich

Recht & Steuern
date icon 10. Oktober 2013

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder legte vorige Woche einen mehr als 50 Seiten starken „Steuerreformplan für Österreich 2014-2018“ vor.
Es handelt sich um eine 1,5 milliardenschwere Entlastung für die Einkommensteuerzahler, welche anhand von Strukturreformen, neuen Steuermodellen und neuen Tarifen erreicht werden soll.

Führende Steuerexperten haben den Reformplan erarbeitet. Die Kernpunkte sind eine Reform der Einkommensteuer, Vereinfachung bei Verwaltung und Transferleistungen sowie bei Gebühren. Folgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die geplanten bzw. gewünschten Änderungen verschaffen:

1. Einkommensteuer:
Die Wirtschaftstreuhänder schlagen einen neuen Steuertarif vor. Das bessere und fairere Tarifschema würde zu Entlastungen der kleineren und mittleren Einkommen führen und erhöht somit die Leistungsbereitschaft.

Der Tarifvergleich zeigt eine geringere Belastung der Einkommen:

http://www.kwt.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-2/: Steuerreformplan, Pressegespräch 3.10.2013

Ebenso sieht die Reform eine Veränderung des 13. und 14. Monatsgehalts vor. Der Gewinnfreibetrag, der den selbständig Tätigen zusteht, wird in den Tarif des 13. und 14. Gehalts integriert. Somit erfolgt eine einheitliche Besteuerung der 14 Gehälter.

Somit soll es auf diese Weise zu einer Netto-Entlastung von mindestens 1,5 Milliarden Euro kommen. Dies bedeutet eine durchschnittliche Pro-Kopf-Entlastung von rund 400 Euro netto im Jahr.

2. Lohnnebenkosten:
Durch die Vereinheitlichung der Abgaben sollen auf der Dienstgeberseite die Lohnnebenkosten reduziert werden. Die Einführung einer vereinheitlichten Dienstgeberabgabe in Höhe von 7,9%, sowie die Streichung der U-Bahn-Steuer in Wien, würden auf Seiten des Dienstgebers zu Entlastungen führen.

3. Verwaltung:
Künftig soll nur noch eine Behörde für die Einhebung der Lohnsteuer und Sozialversicherung zuständig sein, vorzugsweise das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers. Ebenso soll es zur Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage von Sozialversicherung und Lohnsteuer kommen. Weiters sollen die Beitragsgruppen in der Sozialversicherung auf 3 Gruppen reduziert werden: AK-Mitglieder, Nicht AK-Mitglieder und Pensionisten . Durch eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger könnten zusätzlich wesentliche administrative Vereinfachungen erzielt werden. Damit könnte ein wesentlicher Teil der derzeit 1,7 Milliarden Euro Verwaltungskosten pro Jahr eingespart werden.

4. Transferleistungen:
Im Bezug auf den Kinderfreibetrag stehen lt. den Experten Administrationsaufwand und Entlastungseffekt in keinem ausgewogenen Verhältnis. Daher sind Vereinfachungen und Transparenz sinnvoll.

5. Unternehmenssteuern:
Auch für Unternehmen sind Vereinfachungen vorgesehen. So soll die Gesellschaftssteuer gestrichen werden, gleichzeitig sollen die Regelungen für Klein- und Mittelbetriebe einfacher gestaltet werden.

6. Gebührengesetz:
Ebenfalls soll auch das Gebührengesetz reformiert werden. Gebühren sollen mit den Verwaltungsabgaben zusammengelegt werden. Rechtsgeschäftsgebühren, wie beispielsweise bei Mietverträgen sollen abgeschafft werden.

Der Steuerreformplan sieht eine schrittweise Umsetzung der geplanten Ziele vor. In den Jahren 2014 und 2015 könnte im ersten Schritt die Vereinfachung des Steuersystems erarbeitet werden. Hier wird man mit der Strukturreform beginnen –> Ziel ist die Zusammenlegung der SV-Träger und eine Harmonisierung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Im zweiten Schritt wird die Entlastung der Lohnkosten durch schrittweise Reduktion der steuerlichen Lohnnebenkosten (jährlich 1 Prozentpunkt) zwischen 2015 und 2017 angestrebt.

Zuletzt sollte 2018 die große Tarifreform starten.

Vorerst bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Reformvorschläge tatsächlich gesetzlich verankert werden. Experten meinen, dass zur Umsetzung der Reform ein starker und geschlossener politischer Wille vorhanden sein muss.

Wir werden Sie über die weiteren Neuerungen und Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Wolfgang Dibiasi
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