Bis zum Jahreswechsel bleiben noch einige wenige Wochen, um die eventuell in 2015 noch nötigen oder sinnvollen Maßnahmen zu bedenken und umzusetzen.
Wir greifen insbesondere folgende wesentlichen Themen heraus:
1. Bei der Besteuerung von Gewinnausschüttungen an Private wird ab 1.1.2016 der Steuersatz von derzeit 25% auf 27,5% erhöht. Wenn Sie ohnehin Ausschüttungen geplant haben, können Sie durch ein Vorziehen Steuer definitiv sparen.
2. Im Immobilienbereich ändern sich ab 1.1.2016:
- Die Grunderwerbsteuer NEU – bei Liegenschaftsübertragungen im Familienverband wird die Bemessungsgrundlage vom dreifachen Einheitswert auf den sogenannten Grundstückswert angehoben.
- Die Immobilienertragssteuer steigt von 25% auf 30% und der bisherige Inflationsabschlag entfällt. Auch hier wäre eine – ohnehin geplante – Vertragsunterzeichnung noch 2015 sinnvoll.
Viele weitere Tipps zum Jahresende finden Sie hier.
PS: Ein kleines Zuckerl zu Weihnachten für Unternehmen und Mitarbeiter sind auch die Steuerfreiheit von Geschenken an Mitarbeiter von Euro 186,00 bzw. von Euro 365 für Firmen(Weihnachts)feiern. Die Beträge sind jeweils jährlich je Mitarbeiter.