Der EuGH hat in seinem Urteil vom 1.3.2011 entschieden, dass mit 21.12.2012 nur noch einheitliche Tarife (UNISEX) für Männer und Frauen anzubieten sind. Die neue Höchstzinsverordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) bewirkt zusätzlich, dass zum 21.12.2012 der garantierte Rechnungszins von 2% auf 1,75% für alle neuen Verträge gesenkt wird. Durch die Senkungen des Rechnungszinses und den Änderungen der Rententafeln wird sich bei Rentenversicherungen bei Männern eine Reduktion bei der Rentenauszahlung in Höhe von ca. -8% und bei Frauen in Höhe von ca. 5% ergeben. Bei Erlebensversicherung kann sich die Versicherungssumme bei Männern um ca. 3% und bei Frauen um ca. 2% verschlechtern. Ein heuer noch vor dem Stichtag 21.12.2012 abgeschlossener Rentenversicherungsvertrag behält immer seinen garantierten Rechnungszins und auch seine garantierten Rententafeln.
Dieser Artikel wurde verfasst von:
Dr. Roger Emmett, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für betriebliche Vorsorgeeinrichtungen und betriebliches Pensionswesen, Pensionskassen.