Beraterin am Notebook
Blog

Stiftungseingangssteuer für Grundstücke aufgehoben

Recht & Steuern
date icon 05. April 2011

Wer bis dato Grundstücke in eine Stiftung einbrachte, hatte keine große Steuerbelastung zu befürchten. Als Basis für die Berechnung der Stiftungseingangssteuer wurde nicht – wie bei anderem Vermögen üblich – der Verkehrswert des Grundstückes, sondern der Einheitswert des Grundstückes herangezogen. Dieser ist jedoch völlig veraltet und liegt grundsätzlich weit unter dem Verkehrswert.

In unserem Artikel „Einheitswerte bei Grundsteuerberechnung nicht verfassungswidrig, aber verfassungsrechtliche Bedenken bei der Stiftungseingangssteuer“ vom 20.10.2010 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass der Verfassungsgerichtshof die Verwendung der Einheitswerte bei der Berechnung der Stiftungssteuer bei Grundstücken für eventuell verfassungswidrig hält. In Folge daraus wurde durch den Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.

Nun ist die Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof gefallen. Die Stiftungseingangssteuer für Grundstücke ist als verfassungswidrig aufgehoben worden. Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2011 in Kraft.

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Veranstaltungen