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SV-rechtliche Behandlung von COVID-Impfärzt:innen

Ärzte & Gesundheitswesen, Recht & Steuern
date icon 27. Juli 2023

Ein wesentliches Mittel zur Pandemiebekämpfung war die Corona-Impfung. Um diese möglichst rasch abwickeln zu können, war die Mithilfe von Ärzt:innen ab dem Jahr 2021 notwendig, die neben ihrer laufenden Tätigkeit auch COVID-Impfungen durchgeführt und daraus auch steuerpflichtige Einnahmen erwirtschaftet haben.

Diese Einnahmen werden nun über die Steuererklärung 2021 versteuert und in weiterer Folge auch automatisch an die Sozialversicherung gemeldet. Hier stellt sich nun die Frage, welcher Sozialversicherungsträger (SVS oder ÖGK) zuständig ist.

Leider fehlt es zur Zeit noch an Rechtsprechung zu diesem Thema, so dass von beiden Institutionen Vorschreibungen folgen können. Von der SVS, da es sich um eine ärztliche Nebentätigkeit handelt. Das Hauptargument der ÖGK hingegen ist, dass die notwendigen Mittel wie Impfstoffe vom Auftraggeber:in zur Verfügung gestellt werden und es sich somit um ein freies Dienstverhältnis handelt. Welche Argumentation schließlich überwiegt ist noch nicht absehbar.

Da die Einordung individuell unterschiedliche Folgen nach sich ziehen kann, empfiehlt sich abzuwägen, ob rechtlich gegen eine Vorschreibung vorgegangen werden sollte. Gerne unterstützen wir Sie bei einer Vergleichsrechnung (info@artus.at).

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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