Die nur langsame Wiederöffnung nach dem 2. Lockdown führt dazu, dass Gastronomie, Freizeitbetriebe, Tourismus udgl bis 7.1.2021 geschlossen bleiben müssen. Um diese zu unterstützen, wurde das Modell des Umsatzersatzes für den Dezember fortgeführt, jedoch mit folgenden Änderungen: Der Umsatzersatz beträgt 50% des Umsatzes vom Dezember 2019. Da der ursprüngliche Umsatzersatz (Basis Umsatz November 2019) bis zum 6.12.2020 anzuwenden ist, wird der Dezemberumsatz nur von 7.-31.12.2020 ersetzt. Die Tage bis 6.1.2021 wurden aus Vereinfachungsgründen gestrichen, so dass eine klare Abgrenzung von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss 800.000 möglich ist. Die Antragstellung ist über FinanzOnline ab 16.12.2020 möglich.
Zur besseren Übersicht haben wir die bisherigen Umsatzersätze für Sie zusammengefasst: