Nach langen politischen Diskussionen ist es nun fix: Unternehmen können ab 1. Juli 2017 ihre Anträge zum Beschäftigungsbonus stellen. Im Topf der staatlichen Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) liegen insgesamt zwei Milliarden Euro bis 2023 bereit. Aber was steckt dahinter, wie funktioniert das System und was bringt es den Unternehmen?
Was ist der Beschäftigungsbonus?
Der Beschäftigungsbonus hat zum Ziel, die Wirtschaft anzukurbeln, neue Jobs zu schaffen und in weiterer Folge die Arbeitslosenquote zu senken. Die Förderung besteht in einem 50%igen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten für die Dauer von bis zu 3 Jahren.
Wer kann den Beschäftigungsbonus beantragen?
Der Beschäftigungsbonus kann grundsätzlich von allen Unternehmen, unabhängig von der Branche und der Unternehmensgröße, beantragt werden, wenn der Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Österreich liegt und zusätzliche Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden. Staatliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, außer sie stehen mit anderen am Markt tätigen Unternehmen im Wettbewerb und üben keine Aufgaben der Hoheitsverwaltung aus. Darüber hinaus werden nur solche Unternehmen gefördert, die KEINE Rückstände bei der GKK oder beim Finanzamt haben.
Der Beschäftigungsbonus wird ausschließlich für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse gewährt, wenn folgende Personen eingestellt werden:
- beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen oder
- Bildungsabgänger (das sind Personen, die an einer Schule oder Hochschule waren, sofern der Abgang davon nicht länger als zwölf Monate zurückliegt) oder
- Jobwechsler (das sind Personen, die in den zwölf Monaten vor Eintritt in das Unternehmen in Österreich mindestens 4 Monate durchgängig erwerbstätig und somit pflichtversichert waren).
Das Beschäftigungsverhältnis muss sozialversicherungs- und kommunalsteuerpflichtig sein sowie dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht unterliegen. Es muss außerdem mindestens eine neue Vollzeitbeschäftigung geschaffen werden (38,5 Wochenstunden). Den Nachweis dafür muss das Unternehmen nach einem vorgegebenen System (Beschäftigungsstand zum Zeitpunkt der Förderungsabrechnung und berechneter Referenzwert) erbringen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Die Förderung durch das aws umfasst 50% vom Dienstgeber bezahlte Lohnnebenkosten. Diese werden auf Antrag im Nachhinein rückerstattet. Zu den förderungsfähigen Lohnnebenkosten zählen:
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Pensionsversicherung
- Beiträge zur Unfallversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge
- Insolzvenzentgeltzuschlag
- Wohnbauförderungsbeitrag
- Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
- Kommunalsteuer
Die Förderung ist mit der Jahres-Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG pro Beschäftigungsverhältnis gedeckelt. D.h. die Förderung beträgt maximal ca. Euro 10.632 pro Jahr und pro Beschäftigungsverhältnis.
Wie erfolgen die Antragstellung und die Auszahlung?
Die Dienstnehmer sind bei Dienstbeginn und somit VOR Antragstellung beim aws bei der GKK anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung können binnen 30 Kalendertagen Anträge unter Einbindung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ab 1.7.2017 über das aws gestellt werden. Details und den Antrag finden Sie unter www.beschaeftigungsbonus.at.
Nach Ablauf des ersten Dienstjahres des zu fördernden Beschäftigungsverhältnisses erfolgt die Abrechnung und Auszahlung des Beschäftigungsbonus. Der frühest mögliche Abrechnungsstichtag ist somit der 1. Juli 2018.
Beispiel 1:
Beschäftigung einer zusätzlichen förderungsfähigen Arbeitnehmerin mit einem Jahresbruttogehalt von Euro 45.000:
30,5 % Lohnnebenkosten für den Dienstgeber: Euro 13.725,00,- pro Jahr
50%iger Zuschuss durch aws: Euro 6.862,50 pro Jahr
gesamter Zuschuss für Förderungslaufzeit: Euro 20.587,50 für 3 Jahre
Beispiel 2:
Beschäftigung einer zusätzlichen förderungsfähigen Arbeitnehmerin mit einem Jahresbruttogehalt von Euro 85.000:
ACHTUNG: Deckelung mit ASVG-Höchstbeitragsgrundlage: Euro 69.720,00 pro Jahr (2017)
30,5 % Lohnnebenkosten für den Dienstgeber: Euro 21.264,60,- pro Jahr
50%iger Zuschuss durch aws: Euro 10.632,30 pro Jahr
gesamter Zuschuss für Förderungslaufzeit: Euro 31.896,90 für 3 Jahre