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Update: Forschungsförderung

Rechnungswesen & Unternehmenserfolg
date icon 21. Dezember 2012

Kürzlich veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen in Zusammenarbeit mit der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog (www.ffg.at/forschungspraemie) bezüglich der Forschungsförderung, die mit dem Stabilitätsgesetz 2012 geändert wurde.

Wir möchten nun unseren Blogartikel „Forschungsförderung – Änderungen durch das Stabilitätsgesetz“ mit folgenden Anmerkungen ergänzen:

Dass ein kostenloses Gutachten der FFG zur erfolgreichen Antragstellung einer Forschungsprämie einzuholen ist, ist nun jedem bekannt. Allerdings gibt es dabei zwei verschiedene Gutachten:

  1. Jahresgutachten: Wenn eine Forschungsprämie beim Finanzamt beantragt werden will, müssen die gesamten F&E-Aktivitäten eines Wirtschaftsjahres erfasst werden. Dieses Gutachten kann frühestens nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres bei der FFG angefordert werden.
  1. Projektgutachten: Wenn für ein Forschungsprojekt bereits eine Forschungsbestätigung gemäß § 118a BAO beim Finanzamt beantragt wurde, um Rechtssicherheit dem Grunde nach zu erwerben, ist erst nach der Beantragung der Forschungsbestätigung ein Projektgutachten bei der FFG anzufordern.

Wie schon bekannt, wird die Beantragung des kostenlosen Gutachtens der FFG über FinanzOnline ermöglicht. Ab 2013 wird man unter folgendem Pfad zur Antragstellung gelangen –> „Externe Anforderungen“ den Link zur Anforderung: „Gutachten Forschungsprämie“ – hier ist sowohl das Jahresgutachten oder Projektgutachten auszuwählen.

Das Gutachten wird nach der Fertigstellung direkt von der FFG an das Finanzamt übermittelt (via FinanzOnline). Über die erfolgte Fertigstellung und Übermittlung erhält man eine Verständigung mittels Email. Zeitgleich wird die Einsichtnahme des Gutachtens der FFG über FinanzOnline ermöglicht.

Zu der Antragstellung eines Jahresgutachtens bei der FFG ist eine Beschreibung der Inhalte der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit beizufügen. Der Umfang der erforderlichen Beschreibungen  wird anhand der Bemessungsgrundlage festgelegt:

  • Bemessungsgrundlage bis zu 100.000 Euro (bis zu 10.000 Euro Prämie)

Hierbei genügt eine Beschreibung der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zusammengefasst in einem einzigen Forschungsschwerpunkt. Auch wenn diese inhaltlich nicht ein gemeinsames Thema betreffen, können Sie diese zu einem einzigen Forschungsschwerpunkt zusammenfassen.

  • Bemessungsgrundlage über 100.000 Euro (über 10.000 Euro Prämie)

Kurzbeschreibung vom Forschungsschwerpunkt bzw. Forschungsprojekt. Es können maximal 18 Forschungsschwerpunkte bzw. Forschungsprojekte eingegeben werden.

Wenn Sie Fragen bezüglich Ihrer Forschungsaufwendungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Auskünften zur Verfügung!

 

 

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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