Update zur Steuerreform 2015/16, Begutachtungsentwurf vom 19.5.2015, Teil 5:
An der Grunderwerbsteuerpflicht bei Vorliegen einer Vereinigung von Anteilen in einer Hand im Zusammenhang mit Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten gibt es ab 1. Jänner 2016 eine einheitliche Regelung. Nach deutschem Vorbild unterliegt die Vereinigung bzw. Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft einer 0,5%igen Grunderwerbsteuer, berechnet vom Grundstückswert. Bis dato galt bei der Anteilsvereinigung als deutlich günstigere Bemessungsgrundlage der dreifache Einheitswert, der Steuersatz betrug 3,5%.
Gleiches gilt, wenn ab 1. Jänner 2016 innerhalb von fünf Jahren mindestens 95% der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft (KG, OG) auf neue Gesellschafter übertragen werden. Werden die Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft treuhändig gehalten, so sind diese nunmehr ausnahmslos dem Treugeber zuzurechnen.
In diesem Zusammenhang laden wir Sie zu unserem Vortrag im Juni „Steuerreform 2015/16 – was nun?“ ein. >> Termine & Anmeldung