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VAT in the Digital Age (ViDA)

Digitalisierung, Recht & Steuern, Umsatzsteuer
date icon 31. Juli 2023

Die EU-Kommission hat am 8. Dezember 2022 einen Vorschlag namens „VAT in the Digital Age“ (ViDA) zur Modernisierung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgelegt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Betrug zu bekämpfen und beinhaltet die schrittweise Einführung einer digitalen Meldepflicht für E-Rechnungen bis zum Jahr 2028. Außerdem sollen Plattformbetreiber stärker in die Mehrwertsteuererhebung einbezogen und Mehrfachregistrierungen eingeschränkt werden.
Die Umsetzung des ViDA-Vorschlags erfordert technische Anpassungen der umsatzsteuerlichen Compliance-Prozesse in Unternehmen. Insbesondere werden die E-Rechnungen betrachtet, ihre möglichen Auswirkungen auf Unternehmen und die Chancen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.

VAT in the Digital Age (ViDA)

  1. Ziel des ViDA-Vorschlags ist es, Betrug bei der Umsatzsteuer zu bekämpfen und die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen.
  2. ViDA umfasst drei Maßnahmenbereiche: digitale Meldepflicht, Einbindung von Plattformen und Eindämmung von Mehrfachregistrierungen.
  3. Die Umsetzung von ViDA hängt von den EU-Mitgliedstaaten ab und wird technische Anpassungen und Digitalisierungspotenziale in Unternehmen vorgeben.
  4. Digitale Meldepflichten und E-Rechnungen

 

Herausforderungen der aktuellen Situation

  1. Die bestehenden Mehrwertsteuervorschriften stammen aus einer Zeit vor der Digitalisierung und Globalisierung.
  2. Die Verfahrensvorschriften hinken den heutigen Möglichkeiten hinterher.
  3. Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits strengere nationale Meldepflichten eingeführt, um Betrug zu bekämpfen.
  4. Diese nationalen Meldepflichten weisen Gemeinsamkeiten auf, z.B. den digitalen Datenaustausch und die zeitnahe Meldung.

 

Zukunftsvision der EU-Kommission

  1. Der ViDA-Vorschlag sieht die Einführung einer EU-weit vereinheitlichten, nahezu in Echtzeit zu erfüllenden digitalen Meldepflicht vor.
  2. E-Rechnungen sollen eine zentrale Rolle spielen und als maschinenlesbares, strukturiertes Datenformat verwendet werden.
  3. Ab dem 1. Januar 2024 können EU-Mitgliedstaaten eine E-Rechnungspflicht einführen.
  4. Ab dem 1. Januar 2028 soll die E-Rechnung im B2B-Bereich für innergemeinschaftliche Umsätze Standard sein.
  5. Es sind spezifische Eckpunkte für die Meldepflichten festgelegt, z.B. die Rechnungsausstellung innerhalb von zwei Werktagen nach Leistungserbringung.

 

Kritischer Ausblick

  1. Die Einführung der digitalen Meldepflicht erfordert technische und organisatorische Anpassungen auf Seiten der Unternehmen. Insbesondere werden im grenzüberschreitenden B2B Bereich und voraussichtlich auch bei innerösterreichischen Geschäften elektronisch erstellte E-Rechnungen erforderlich.
  2. Es werden daher entsprechend dieses ViDA Vorschlages die Rechnungslegung über Word/Excel/ähnliche Systeme nicht mehr die technischen Anforderungen der Umsatzsteuermeldung erfüllen können.
  3. Es ist fraglich, wie die EU-Mitgliedstaaten von ihren Möglichkeiten zur Einführung von E-Rechnungen und zur Ausweitung der Meldepflichten Gebrauch machen werden.

Sehr gerne stehen Ihnen unsere Experten aus IT zu Fakturierungsprogrammen, zur Organisation und umsatzsteuerlicher Fragen bei Bedarf gerne zur Verfügung. Wir unterstützen gerne bei der Anpassung Ihrer Compliance-Prozesse und halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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