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Vorsteuerrückerstattung bis 30.9. für den EU-Raum möglich

Recht & Steuern
date icon 17. Mai 2016

Österreichische Unternehmer können sich die im Ausland in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen.

Innerhalb der EU ist der Antrag bis 30.9. des Folgejahres zu stellen. Zu beachten ist, daß diese Frist nicht verlängert werden kann. Ein verspätetes Einreichen des Antrages führt somit zur Verweigerung der Vorsteuererstattung!

Die Antragstellung erfolgt für inländische Unternehmer in Österreich, und zwar verpflichtend im Wege von FinanzOnline. Da Sammelanträge nicht möglich sind, muss für jeden Erstattungsmitgliedsstaat ein eigener Antrag gestellt werden.

Vorsteuer-Erstattungszeitraum selbst bestimmbar
Der Unternehmer kann den Vorsteuer-Erstattungszeitraum selbst bestimmen. Der Erstattungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate (z.B. Jänner bis März) in einem Kalenderjahr umfassen und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen. Eine Ausnahme gilt für die letzten Monate eines Kalenderjahres. Hier kann der Erstattungszeitraum kürzer sein (z.B. November und Dezember oder nur Dezember).
Als Erstattungszeiträume kommen nur volle Kalendermonate in Betracht. Eine tageweise Abgrenzung des Erstattungsverfahrens ist nicht vorgesehen. Achten Sie bitte darauf, dass sich die Erstattungszeiträume nicht überschneiden.

Mindestbetrag von € 400
Der Antrag kann auch schon unterjährig, dann allerdings nur für einen Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten und einen Mindestbetrag von € 400 gestellt werden. Bezieht sich der Antrag auf die letzten Monate eines Kalenderjahres oder auf ein ganzes Kalenderjahr, so beträgt der Mindestbetrag € 50.

In Drittländern sind Anträge auf Vorsteuerrückerstattung in Papierform gemeinsam mit den Originalrechnungen sowie einer Originalunternehmerbescheinigung in der Regel bis 30.6. des jeweiligen Folgejahres beim jeweiligen ausländischen Finanzamt einzubringen, wobei es jedoch auch länderspezifische Unterschiede gibt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der individuellen Antragseinreichung. Wenden Sie sich an unsere ARTUS Experten (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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