Seitens der Regierung wurde eine höhere Unterstützung der Familien beschlossen. Per 1. Juli 2014 wurde die Familienbeihilfe erhöht und ab September 2014 wird diese monatlich – und nicht mehr wie bisher, alle zwei Monate – ausbezahlt.
Die Umstellung auf eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt ab September bzw. Oktober 2014.
Auszahlungsdatum
Ebenso wird es aus Verwaltungsvereinfachungsgründen nur mehr einen Auszahlungstermin je Monat geben (Überweisung am 3. des Monats und die Gutschrift am Girokonto grundsätzlich am 3. Arbeitstag nach der Überweisung).
Familienbeihilfenbeträge
Die Familienbeihilfe ist nach Alter und Anzahl der Kinder gestaffelt.
Die Familienbeihilfe beträgt ab Juli 2014 pro Kind und Monat
- ab Geburt EUR 109,7
- ab 3 Jahren EUR 117,3
- ab 10 Jahren EUR 136,2
- ab 19 Jahren EUR 158,9
Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie
a) für zwei Kinder gewährt wird, um EUR 6,7 für jedes Kind,
b) für drei Kinder gewährt wird, um EUR 16,6 für jedes Kind,
c) für vier Kinder gewährt wird, um EUR 25,5 für jedes Kind,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um EUR 30,8 für jedes Kind,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um EUR 34,3 für jedes Kind,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um EUR 50,0 für jedes Kind.
Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt bis inklusive Juni 2014 EUR 138,30 pro Monat, ab Juli 2014 EUR 150.
Seitens des Familienministeriums wurde bestätigt, dass die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschlägen und Geschwisterstaffel)
- ab Jänner 2016 um 1,9% und
- ab Jänner 2018 um weitere 1,9% erhöht werden soll.
Quelle: Bundesministerium für Familien und Jugend