Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH kann einkommensteuerneutral gestaltet werden. Dadurch wird eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden.
Der Umstieg von einem Einzelunternehmen in eine GmbH hat zahlreiche steuerliche Konsequenzen. Die steuerlichen Vorteile einer GmbH kommen aber erst ab gewissen Umsatz- und Gewinngrenzen zum Tragen.
Steuerbelastung von 45,625% gegenüber 55%
Die laufende Besteuerung auf Ebene der GmbH erfolgt mit dem 25%igen Körperschaftsteuersatz. Im Falle einer Dividendenausschüttung der GmbH ist vom Gewinn nach Körperschaftsteuer noch die 27,5%ige Kapitalertragsteuer zu entrichten, so dass es im Falle der Ausschüttung aus der GmbH an die Gesellschafter zu einer effektiven Steuerbelastung von 45,625% kommt. Demgegenüber unterliegt die Besteuerung des Gewinns bei natürlichen Personen im Rahmen ihres Einzelunternehmens dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 55%.
Einzelunternehmen bis zu € 600.000 Gewinn günstiger
Sofern beim Einzelunternehmen der Gewinnfreibetrag in maximaler Höhe in Anspruch genommen wird, dem Geschäftsführer der GmbH ein Gehalt in Höhe von € 80.000 gezahlt und bei der GmbH die Vollausschüttung angenommen wird, werden Einzelunternehmen bis zu einem Gewinn von ca. € 600.000 günstiger besteuert.
Gewinne in der GmbH einbehalten
Die GmbH ist jedenfalls günstiger ab einem Gewinn von ca. € 600.000 (unter den obigen Prämissen. Allerdings können die Vorteile der GmbH bereits früher zum Tragen kommen, wenn etwa der Gewinnfreibetrag nicht in jedem Jahr in maximaler Höhe in Anspruch genommen wird oder Gewinne der GmbH nicht ausgeschüttet werden. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn die zusätzlichen liquiden Mittel etwa für Kredittilgungen genutzt werden und somit ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden kann.
Nachteil beim Verkauf von Liegenschaften
Nachteilig ist die Besteuerung des Verkaufs von Liegenschaften sowie von Kapitalvermögen, da die Gesamtsteuerbelastung auf Ebene der GmbH 45,625% beträgt. Im Vergleich dazu unterliegt der Verkauf von Liegenschaften einem Steuersatz von 30% und der Verkauf von Kapitalvermögen einem Steuersatz von 27,5% auf Ebene des Einzelunternehmens. Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass sich dieser Vorteilhaftigkeitsvergleich relativiert, wenn das Liegenschaftsvermögen und/oder das Kapitalvermögen mit nicht ausgeschütteten Gewinnen angeschafft wurde.
Wie aus den obigen Punkten ersichtlich, hängt die Wahl für oder gegen eine GmbH von zahlreichen Faktoren ab, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema (info@artus.at).