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Weitere Anpassung der Zinssätze beschlossen

Recht & Steuern
date icon 19. September 2023

Am 14. September 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF), als Reaktion auf die von der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgenommene Erhöhung des Leitzinssatzes, einen neuen Erlass betreffend Anpassung der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen herausgegeben . Damit wird der bisherige BMF-Erlass vom 16. Juni 2023 obsolet.

Zur Erinnerung: Der Basiszinssatz unterliegt Schwankungen aufgrund des Zinssatzes, den die Europäische Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte gemäß § 1 der Basis- und Referenzsatzverordnung festlegt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen orientiert sich an dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

Folglich erfolgt eine erneute Anhebung der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen um 0,50 %.

Ab dem 20. September 2023 gelten die folgenden Zinssätze:

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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