Am 14. September 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF), als Reaktion auf die von der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgenommene Erhöhung des Leitzinssatzes, einen neuen Erlass betreffend Anpassung der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen herausgegeben . Damit wird der bisherige BMF-Erlass vom 16. Juni 2023 obsolet.
Zur Erinnerung: Der Basiszinssatz unterliegt Schwankungen aufgrund des Zinssatzes, den die Europäische Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte gemäß § 1 der Basis- und Referenzsatzverordnung festlegt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen orientiert sich an dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
Folglich erfolgt eine erneute Anhebung der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen um 0,50 %.
Ab dem 20. September 2023 gelten die folgenden Zinssätze:
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