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Wie optimiere ich die Abgabe der Steuererklärungen betreffend Nachzahlungen/Gutschriften?

Recht & Steuern
date icon 15. September 2011

Wenn ich eine Abgabennachzahlung sofort bezahlen kann?

Wenn Sie von einem Steuerberater vertreten werden, bietet sich am Beispiel des Jahres 2010 folgender Ablauf an:

  • Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 kurz nach dem 30. September 2011;
  • dadurch ergeht der Einkommensteuerbescheid 2010 üblicherweise noch im letzten Quartal 2011;
  • die Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 2010 ist noch im Jahr 2011 zu begleichen, allenfalls kann zur Vermeidung von Anspruchszinsen eine Anzahlung geleistet werden;
  • eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen erfolgt erst für das Jahr 2012, nicht mehr für 2011;
  • es kommt üblicherweise ab dem ersten Quartal 2012 zu einer Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge 2010 – bei einer Nachzahlung zusätzlich zur „normalen“ Vorschreibung der Beiträge für das Jahr 2012 in vier Raten oder auf einmal; eine Gutschrift ist sofort verwertbar; siehe dazu im Detail hier

Wenn Sie eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung für das laufende Jahr wünschen, so müsste vor dem 30.9.

  • die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr eingereicht werden
  • oder ein entsprechender Anpassungsantrag gestellt werden.

Hier gehts zu den Details der Einkommensteuervorauszahlungen.

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Wenn ich eine Abgabennachzahlung NICHT sofort bezahlen kann?

Wenn Sie von einem Steuerberater vertreten werden, bietet sich am Beispiel des Jahres 2010 folgender Ablauf an:

  • Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 am oder knapp vor dem 31. März 2012;
  • der Einkommensteuerbescheid 2010 ergeht üblicherweise noch im 2. Quartal 2012;
  • durch die Einreichung nach dem 30.9. können Anspruchszinsen für den Zeitraum 1. Oktober 2011 bis zum Ergehen des Steuerbescheides festgesetzt werden,
  • die Einkommensteuervorauszahlungen werden erst für das Jahr 2012 angepasst, abhängig vom Veranlagungszeitpunkt, üblicherweise erst mit dem dritten Quartal 2012;
  • Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge 2010 üblicherweise ab dem dritten Quartal 2012 – bei einer Nachzahlung zusätzlich zur „normalen“ Vorschreibung der Beiträge für das Jahr 2012 in vier Raten oder auf einmal; eine Gutschrift ist sofort verwertbar; siehe dazu aber im Detail hier
  • die Einkommensteuernachforderung 2010 wäre ein Monat nach der Veranlagung im Jahr 2012 zu begleichen;
  • ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung der Abgabennachforderung ist grundsätzlich möglich.

Siehe auch unseren Blog zum folgenden Themen:

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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