Wenn ich eine Abgabennachzahlung sofort bezahlen kann?
Wenn Sie von einem Steuerberater vertreten werden, bietet sich am Beispiel des Jahres 2010 folgender Ablauf an:
- Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 kurz nach dem 30. September 2011;
- dadurch ergeht der Einkommensteuerbescheid 2010 üblicherweise noch im letzten Quartal 2011;
- die Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 2010 ist noch im Jahr 2011 zu begleichen, allenfalls kann zur Vermeidung von Anspruchszinsen eine Anzahlung geleistet werden;
- eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen erfolgt erst für das Jahr 2012, nicht mehr für 2011;
- es kommt üblicherweise ab dem ersten Quartal 2012 zu einer Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge 2010 – bei einer Nachzahlung zusätzlich zur „normalen“ Vorschreibung der Beiträge für das Jahr 2012 in vier Raten oder auf einmal; eine Gutschrift ist sofort verwertbar; siehe dazu im Detail hier
Wenn Sie eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung für das laufende Jahr wünschen, so müsste vor dem 30.9.
- die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr eingereicht werden
- oder ein entsprechender Anpassungsantrag gestellt werden.
Hier gehts zu den Details der Einkommensteuervorauszahlungen.
a
Wenn ich eine Abgabennachzahlung NICHT sofort bezahlen kann?
Wenn Sie von einem Steuerberater vertreten werden, bietet sich am Beispiel des Jahres 2010 folgender Ablauf an:
- Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 am oder knapp vor dem 31. März 2012;
- der Einkommensteuerbescheid 2010 ergeht üblicherweise noch im 2. Quartal 2012;
- durch die Einreichung nach dem 30.9. können Anspruchszinsen für den Zeitraum 1. Oktober 2011 bis zum Ergehen des Steuerbescheides festgesetzt werden,
- die Einkommensteuervorauszahlungen werden erst für das Jahr 2012 angepasst, abhängig vom Veranlagungszeitpunkt, üblicherweise erst mit dem dritten Quartal 2012;
- Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge 2010 üblicherweise ab dem dritten Quartal 2012 – bei einer Nachzahlung zusätzlich zur „normalen“ Vorschreibung der Beiträge für das Jahr 2012 in vier Raten oder auf einmal; eine Gutschrift ist sofort verwertbar; siehe dazu aber im Detail hier
- die Einkommensteuernachforderung 2010 wäre ein Monat nach der Veranlagung im Jahr 2012 zu begleichen;
- ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung der Abgabennachforderung ist grundsätzlich möglich.
Siehe auch unseren Blog zum folgenden Themen: