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Wie schaffe ich ausreichend Liquidität für die Abfertigung?

Rechnungswesen & Unternehmenserfolg
date icon 29. August 2011

Mit 1.1.2003 wurde die Neuregelung für Abfertigungen in Kraft gesetzt. Alle ab diesem Stichtag beginnenden Dienstverhältnisse sind automatisch im System der „Abfertigung neu“ eingegliedert. Durch dieses beitragsorientierte System ist für entsprechende Liquidität zum fälligen Zeitpunkt gesorgt.

All jene Abfertigungsansprüche aus dem System „Abfertigung alt“, die auch nicht im Rahmen einer Übertragung an eine Betriebliche Vorsorgekasse ausgelagert wurden, stellen ein mehr oder weniger großes Liquiditätsproblem für den Unternehmer dar.

RISIKO?
Falls die Rückstellung samt Wertpapierdeckung noch nicht aufgelöst wurde, steht dem Unternehmen zum Fälligkeitstermin „nur“ ein Geldwert in Höhe von ca. 20 – 25% des notwendigen Kapitals zur Verfügung. Falls sie doch aufgelöst wurden, kann sogar ein Kapitalbedarf von bis zu 100% auf das Unternehmen zu kommen. 75 % – 100 % des Kapitalbedarfs aus dem Cashflow des Unternehmens zu bestreiten, kann eventuell ein existenzielles Problem darstellen.

IDEE & LÖSUNG?
Das Ziel einer Abfertigungsvorsorge ist es, das Unternehmen am Tag der Fälligkeit mit ausreichend Kapital zu versorgen. Unter Nutzung der möglichen Steuereffekte (Betriebsausgabe etc.) wird dieser Kapitalaufbau über einen längeren Zeitraum so angesetzt, dass einerseits Kapitalerträge generiert werden und andererseits ein planbarer und gleichzeitig ein geringerer monatlicher Aufwand für das Unternehmen entsteht.

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Variante „Abfertigungsrückdeckung

Variante „Abfertigungsauslagerung

Kapital bleibt bei Kündigung ohne Anspruch im Unternehmen

Kapital bleibt bei Kündigung ohne Anspruch im Unternehmen

Kein Einmalbeitrag notwendig

Einmalbeitrag bei Beginn in Höhe der steuerrechtl. Rückstellung notwendig

4% Versicherungssteuer

0% Versicherungssteuer

Prämie ist Betriebsausgabe

Prämie ist Betriebsausgabe

Vertragswert ist aktivierungspflichtig – Erträge sind steuerpflichtig

Keine Aktivierungspflicht des Vertragswertes – Erträge sind steuerfrei

Anzahl der Dienstnehmer frei wählbar

Anzahl der Dienstnehmer frei wählbar

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Beispiel: Vergleich Aufwand einer Rückdeckung vs. Auslagerung

Die Grafik zeigt die Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens mit drei Mitarbeitern, welche in der „Abfertigung alt“ sind. Gesamt beläuft sich die Zahlungsverpflichtung, sollte der Arbeitnehmer nicht ohne Ansprüche aus dem Unternehmen ausscheiden (zB Selbstkündigung), auf EUR 179.160,–. Würde das Unternehmen diesen Abfertigungsanspruch über eine Abfertigungsrückdeckungsversicherung ansparen, wäre damit eine Prämiensumme von EUR 111.084,– für das Unternehmen und damit eine Ersparnis von 38 % verbunden. Bei einer Abdeckung dieser Verpflichtungen im Rahmen einer Abfertigungsauslagerungsversicherung wäre sogar nur ein Prämienaufwand von EUR 99.423,– nötig und die Ersparnis dadurch sogar 45 %. Der jeweilige Prämienaufwand verteilt sich gleichmäßig von Beginn des Vertrages bis zur Abfertigungszahlung.

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FAZIT:
Die Risiken von hohen Abfertigungszahlungen in der Zukunft werden von Unternehmern häufig unterschätzt. Eine zeitnahe und rechtzeitig begonnene Liquiditätsvorsorge schafft nicht nur Planbarkeit sondern vor allem einen Ertragsvorteil, da die Rentabilität mit steigender Laufzeit progressiv ansteigt.

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Dieser Artikel wurde verfasst von:

Mag. (FH) Thomas Fercher, Inhaber und Geschäftsführer der PEGASUS Consulting, zertifizierter Spezialist im Bereich Betriebliche Altersvorsorge und individuelle Versicherungslösungen.

Moserstraße 33, 5020 Salzburg
T 0676/436 99 08; F 0662/25 79 45
t.fercher@pegasus-consulting.at
www.pegasus-consulting.at

 

 

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