Das Plenum des Nationalrates folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und hat den Entfall der Mietvertragsgebühr für Verträge zur Wohnungsmiete beschlossen.
Die Abschaffung der Mietvertragsgebühr bei Wohnungsmiete tritt am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, dies wird – laut Bundesministerium für Finanzen – voraussichtlich Anfang November sein.
Fraglich ist noch, wie bei gemischt genutzten Objekten – also einer Wohnung, die auch als Büro genutzt wird – vorgegangen wird. Möglicherweise könnte in solchen Fällen die umsatzsteuerrechtliche Betrachtung als Lösungsansatz herangezogen werden.
Wir werden Sie über die Gesetzwerdung und die damit verbundenen Konsequenzen noch in einem unserer nächsten Blogartikel informieren.