Das BMF hat am 3.2.2023 – als Reaktion auf die Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,50 Prozentpunkte durch die EZB – wieder einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ist der BMF-Erlass vom 16.12.2022 überholt.
Basierend auf dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte geltenden Zinssatz, der gemäß § 1 der Basis – und Referenzsatzverordnung variiert, verändert sich der Basiszinssatz. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen richtet sich nach dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
Ab dem 8.2.2023 gelten folgende Zinssätze:
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).