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Erneute Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ab 8.2.2023

Recht & Steuern
date icon 07. Februar 2023

Das BMF hat am 3.2.2023 – als Reaktion auf die Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,50 Prozentpunkte durch die EZB – wieder einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ist der BMF-Erlass vom 16.12.2022 überholt.

Basierend auf dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte geltenden Zinssatz, der gemäß § 1 der Basis – und Referenzsatzverordnung variiert, verändert sich der Basiszinssatz. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen richtet sich nach dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

Ab dem 8.2.2023 gelten folgende Zinssätze:

Zinssaetze8.2.23

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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