Abgabenänderungsgesetz 2015 Begutachtungsentwurf – Teil 5
Aufgrund des EuGH-Urteils Rs F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt (C-589/13) sieht der Begutachtungsentwurf des AbgÄG 2015 eine Änderung der Zwischensteuer vor.
Bis dato haben Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte die Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer nicht gemindert, wenn die ausländischen Begünstigten unter Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens die festgesetzte Kapitalertragsteuer vom österreichischen Fiskus zurückforderten. Da dies laut EuGH nicht im Einklang mit der Kapitalverkehrsfreiheit steht, soll eine Besteuerung mit der Zwischensteuer künftig insoweit unterbleiben, als die Zuwendungen endgültig mit Kapitalertragsteuer belastet sind.
Im Falle der Auflösung einer Stiftung ist eine Erstattung der Zwischensteuer selbst dann ausgeschlossen, wenn eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer durch einen ausländischen Begünstigten nur möglich ist.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Abgabenänderungsgesetz 2015
–Teil 4 https://artus.at/blog/einkuenftezurechnung-bei-hoechstpersoenlichen-taetigkeiten vom 21.11.2015.