Wenn Mütter durchstarten und worauf man steuerlich achten sollte

Die Geburt eines Kindes ist der magischste Moment im Leben einer Mutter. Mit einem Schlag ändert sich nicht nur das Leben, sondern auch die Prioritäten werden sofort neu sortiert. Was einst dringend und wichtig war, erscheint im nächsten Moment wie die größte Nebensache der Welt. Ein neues Leben beginnt, nicht nur für das Kind, sondern auch für die Mutter und nach einiger Zeit stellt sich die wichtige Frage „Wie kann ich Familie und Beruf nun vereinbaren?“.

Immer mehr Mütter wagen noch während der Karenz oder kurz danach den Sprung in die Selbstständigkeit. Unabhängigkeit, Flexibilität und Selbstbestimmtheit ist dabei das Motto. ARTUS begleitet Mütter bei der Unternehmensgründung und wir verraten, auf welche Dinge Frau dabei achten sollte.

1. Der richtige Plan
Eine gute Planung ist genauso wichtig wie die Umsetzung der Idee. Einige Abklärungen – Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig? Welches Gewerbe kommt in Frage? Soll Frau sich selbst versichern? Liegt eine Pflichtversicherung nach GSVG vor oder kommt eine Befreiung in Frage? Welche Umsätze sollen erreicht werden? Welche Meldungen müssen für das Unternehmen laufend abgegeben werden? Welche Zielgruppe soll angesprochen werden? – sollten bereits im Vorfeld erfolgen.

2. Die steuerliche Registrierung
Eine Unternehmensgründung bringt zu Beginn einen organisatorischen und bürokratischen Weg mit sich.  Auf die Registrierung beim Finanzamt, der Wirtschaftskammer, der Sozialversicherung und eventuell anderen Stellen darf nicht vergessen werden.

3. Die individuelle Zuverdienstgrenze
Gerade Mütter, die sich noch während der Karenz selbstständig machen, sollten auf die individuelle Zuverdienstgrenze nicht vergessen, um das Risiko einer Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes zu vermeiden.

4. Der Weg zur Bank
Eine häufige Frage ist auch, ob das gewöhnliche Girokonto weiterhin verwendet werden kann. Dabei muss die Frage individuell beantwortet werden und hängt unter anderem von der Gesellschaftsform, aber auch von den Richtlinien der Bank selbst ab, die bei regelmäßigen Einkünften aus selbstständiger Arbeit ihren Kunden lieber ein Geschäftskonto anbieten.

5. Die Versicherung
Manche Gewerbe erfordern zwingend eine Betriebshaftpflichtversicherung, die abgeschlossen werden sollte. Unabhängig davon sollte Frau sich aber Gedanken darüber machen, ob eine Rechtsschutz- oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll ist.

6. Überblick über laufende und zukünftige Kosten verschaffen
Unternehmensgründerinnen können die ersten drei Jahre von einigen Förderungen Gebrauch machen. Doch was passiert danach? Viele Frauen sind plötzlich mit hohen Nachzahlungen konfrontiert. Unser Tipp daher ist es, sich einen Überblick über die laufenden, aber auch über die zukünftigen Kosten zu verschaffen, um darauf vorbereitet zu sein.

7. Die Nebentätigkeitsfalle
Sollte ein Unternehmen neben einem laufenden Dienstverhältnis betrieben werden, so darf die Steuerbelastung eines geringen Nebenverdienstes nicht unterschätzt werden, da die Steuerbelastung immer von der Summe aller Einkunftsarten berechnet wird. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Pflichtversicherung aus einem Dienstverhältnis eine weitere Versicherung in der GSVG nicht ausschließt.

Für all diese Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich von der ersten Idee bis hin zur Unterstützung des laufenden Betriebes zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-mail unter info@artus.at order telefonisch unter +43 50 2788.

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