Beim KSW-Informationsabend am 6. Oktober 2025 informierten Gunter Mayr und Christoph Schlager (BMF) über die jüngsten steuerlichen Entwicklungen und anstehenden Änderungen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Steuerliche Neuerungen im Überblick
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BudBG 2025) wurden zahlreiche Anpassungen beschlossen, die Privatpersonen wie Unternehmen betreffen. Im Fokus stehen:
- Abschaffung der kalten Progression: Zwei Drittel der Tarifgrenzen werden automatisch an die Inflation angepasst, das verbleibende Drittel per Ministerratsbeschluss. Für 2026–2029 ist letzteres ausgesetzt – die Anpassung erfolgt daher automatisch nur mit zwei Drittel
- Pendlereuro und Basispauschalierung: Überarbeitete Regelungen zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmer:innen und Selbständigen.
- Mitarbeiterprämien & Umwidmungszuschlag: Neue Anreize und steuerliche Begünstigungen zur Förderung von Beschäftigung und Wohnraumschaffung.
Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigungen: Anpassung der Bestimmungen zur Vermeidung von Gestaltungen.
Investitionsfreibetrag (IFB) – Erhöhung bis Ende 2026
Der Investitionsfreibetrag (IFB), eingeführt im Rahmen der ökologischen Steuerreform, fördert klimafreundliche und digitale Investitionen.
Wesentliche Eckpunkte:
- Grundsatz: 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. 15 % bei ökologischen Investitionen).
- Erhöhung ab November 2025 (befristet bis Ende 2026):
- Allgemein auf 20 %,
- Öko-IFB auf 22 %.
- Gilt für Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren.
- Keine Begünstigung für gebrauchte Güter oder Anlagen, die mit fossilen Energieträgern in Zusammenhang stehen.
Grenzgänger & Homeoffice – steuerliche Abgrenzung
Ein aktuelles Thema bleibt die Besteuerung von Grenzgängern, insbesondere bei Homeoffice-Tätigkeiten:
- Nach den DBA-Regelungen (z. B. mit Deutschland) hat grundsätzlich der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.
Wer etwa zwei Tage pro Woche von Österreich aus arbeitet, muss 2/5 des Einkommens in Österreich versteuern.
Ausnahmen gelten hier jedoch für sog. Grenzgänger (DBA mit Grenzgängerregelung) – hier liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat - Für Unternehmen gilt: Eine Homeoffice-Betriebsstätte liegt grundsätzlich nicht vor, wenn üblicherweise ein Büro zur Verfügung gestellt wird – so auch laut BMF-Erlass und OECD-Musterkommentar („keine Mikro-BS“). Dennoch ist bei grenzüberschreitender Arbeit Vorsicht geboten.
Steuerpolitischer Ausblick
Betrugsbekämpfung
Das Regierungsprogramm sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, unter anderem:
- Wegfall des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien,
- Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf Grundstücksgeschäfte,
- Effektivere Wegzugsbesteuerung,
- Verstärkte Kontrolle von Kryptokonten durch Datenaustausch.
Arbeiten im Alter
Geplant ist eine steuerliche Begünstigung für Pensionist:innen:
- Zuverdienste zur Pension sollen künftig pauschal mit 25 % endbesteuert werden,
- SV-Beiträge entfallen für Dienstnehmer:innen,
- Arbeitgeber:innen leisten nur halbe PV- und KV-Beiträge.
Umgründungssteuerrecht – Wartungserlass 2025
Der neue UmgrStR-Wartungserlass 2025 bringt zahlreiche Neuerungen:
- Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften – künftig klar geregelt.
- Aufwertungswahlrecht bei Grund und Boden – präzisiert für Einbringungsvorgänge.
- Parifizierung von Liegenschaften im Rückwirkungszeitraum – zivilrechtliche Klarstellung zur steuerlichen Rückwirkung.
- Einbringung von Unternehmenswertanteilen an FlexKap – erstmals explizit geregelt.
- Strukturierte Meldung von Umgründungen – ab 30. Juni 2025 verpflichtend elektronisch über FinanzOnline; ermöglicht einheitliche Bearbeitung und kombiniert Anzeige- und Meldepflicht.
Fazit
Die steuerliche Landschaft 2025 bleibt dynamisch:
Von der Inflationsanpassung über ökologische Investitionsanreize bis hin zu neuen Meldepflichten im Umgründungssteuerrecht – Unternehmen und Berater:innen stehen vor komplexen, aber auch chancenreichen Neuerungen.
Wir begleiten Sie gerne bei der steuerlichen Planung und Umsetzung dieser Änderungen – damit Sie rechtzeitig informiert und optimal vorbereitet sind.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr über die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen oder mögliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen erfahren möchten.