Wir sind bei Ihrem Weg zum internationalen Auftrag an Ihrer Seite – mit unseren starken Partner:innen von BKR. Unsere 160 Partner:innengesellschaften von BKR International verbindet das Commitment zu höchster Servicequalität.
Sie interessieren sich für den Standort Österreich? Wir haben durch unsere BKR International Mitgliedschaft erstklassige Partner:innen in über 80 Ländern. Schaffen Sie mit uns einen reibungslosen und schnellen Eintritt in den österreichischen Markt.
Gemeinsam mit unseren 160 Partner:innengesellschaften von BKR International begleiten wir Ihre weltweiten Geschäfte.
Von Fragen zu Umsatzsteuer, Expats oder Gründungen von Niederlassungen sind wir mit über 500 Büros in über 80 Ländern an Ihrer Seite.
Zu unseren Partnern
Wir legen besonderen Wert auf eine exzellente Qualität der erbrachten Dienstleistungen sowie schnelle Reaktionszeiten. Als unabhängiges Mitglied von BKR International stellen wir die richtigen Kontakte her und ziehen vor Ort Fachexpertise bei. Zudem fördert BKR International den fachlichen Austausch der Mitglieder untereinander sowie kontinuierlichen Aufbau von Know-how durch Weiterbildung und Fachbereichstreffen auf internationaler Ebene.
So profitieren Sie weltweit von höchster Effizienz und lokalem Know-how.
Unsere BKR Partner weltweitARTUS ist eine österreichische Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wir kennen den Standort Österreich als Markt und Finanzplatz wie unsere Westentasche. Darüber hinaus haben wir durch unsere BKR International Mitgliedschaft erstklassige Partner:innen in über 80 Ländern. Somit schaffen wir die besten Voraussetzungen für Ihren reibungslosen und schnellen Eintritt in den österreichischen Markt. Dabei greifen wir auf unser Netzwerk an z.B. Rechtsanwält:innen, Notar:innen und Versicherungsexpert:innen zurück. Gehen Sie vom ersten Schritt an Ihren Erfolgsweg in Österreich mit ARTUS.
Kontaktieren Sie unsYou are an international researcher or scientist?
You have recently moved to Austria for professional reasons?
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Die neue „rückwirkende“ Meldepflicht, die jeden treffen kann!
➔ Was ist meldepflichtig?
➔ Nicht alles ist meldepflichtig!
➔ Wer ist meldepflichtig?
➔ Meldefristen
➔ Strafen
Neu im innergemeinschaftlichen Versandhandel ab 2021:
Pflicht zur Registrierung im Bestimmungsland ab dem ersten Euro!
➔ Ab 1.1.2021 entfallen die Lieferschwellen der einzelnen EU Mitgliedsstaaten
➔ Die Besteuerung von B2C Umsätzen innerhalb der EU erfolgt ab dem ersten Euro im Bestimmungsland
➔ Ausnahme: Unternehmen mit EU-Versandhandelsumsätzen bis zu einer Summe von EUR 10.000 pro Jahr
Das Bundesministerium für Finanzen stellt Ihnen eine Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
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