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Schwangerschaft und Selbstständigkeit: Die wichtigsten steuerlichen und finanziellen Fragen frühzeitig klären

Schwangerschaft & Karenz
date icon 19. August 2026

Für viele Unternehmerinnen ist eine Schwangerschaft ein freudiges Ereignis. Gleichzeitig entstehen zahlreiche Fragen: Welche Leistungen stehen mir zu? Was bedeutet die Schwangerschaft für mein Unternehmen? Muss ich mein Gewerbe ruhend melden? Und welche Auswirkungen ergeben sich auf meine Einkünfte, die Sozialversicherung und das Kinderbetreuungsgeld?

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass sich viele Selbstständige erst wenige Wochen vor der Geburt mit diesen Themen beschäftigen. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch manche Gestaltungsmöglichkeiten bereits eingeschränkt oder wichtige Fristen rücken näher.

Je früher Sie sich mit den finanziellen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen beschäftigen, desto besser können Sie Leistungen nutzen und spätere Überraschungen vermeiden.

 1. Den Versicherungsstatus frühzeitig überprüfen

Der erste Blick sollte Ihrer sozialversicherungsrechtlichen Situation gelten.

Je nachdem, ob Sie als Einzelunternehmerin, Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH oder nebenberuflich selbstständig tätig sind, können unterschiedliche Ansprüche und Voraussetzungen bestehen.

Insbesondere sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Besteht eine Pflichtversicherung bei der SVS?
  • Liegt eine Mehrfachversicherung vor?
  • Besteht Anspruch auf Wochengeld oder Betriebshilfe?
  • Welche Voraussetzungen müssen bis zur Geburt erfüllt werden?

Gerade bei GmbH-Geschäftsführerinnen lohnt sich eine individuelle Prüfung, da die sozialversicherungsrechtliche Situation oftmals komplexer ist als bei klassischen Einzelunternehmen.

Wichtig ist außerdem, dass für bestimmte Leistungen nicht allein eine formale Versicherung ausreichend ist. Entscheidend ist grundsätzlich, dass eine tatsächliche selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt. Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist oder mehrere Versicherungsverhältnisse hat, sollte daher frühzeitig prüfen lassen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen.

2. Die Einkommenssituation analysieren

Viele Unternehmerinnen konzentrieren sich verständlicherweise zunächst auf die gesundheitlichen Aspekte der Schwangerschaft. Aus wirtschaftlicher Sicht sollte jedoch auch die Einkommensentwicklung frühzeitig betrachtet werden.

Folgende Fragen sind besonders relevant:

  • Wie hoch werden die betrieblichen Gewinne voraussichtlich ausfallen?
  • Sind größere Investitionen geplant?
  • Werden Geschäftsführerbezüge ausbezahlt?
  • Sind Gewinnausschüttungen vorgesehen?
  • Gibt es außergewöhnliche Einnahmen oder Projekte vor der Geburt?

Diese Faktoren können sich auf Leistungen, Sozialversicherung und die gesamte finanzielle Planung der kommenden Monate auswirken.

Gerade bei GmbHs sollte außerdem zwischen den Einkünften der Gesellschaft und den persönlichen Einkünften der Geschäftsführerin unterschieden werden. Diese Unterscheidung spielt später häufig eine wichtige Rolle.

3. Die SVS frühzeitig informieren

Viele Unternehmerinnen wissen nicht, dass die Schwangerschaft möglichst frühzeitig der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gemeldet werden sollte.

Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme erleichtert die Planung von Wochengeld, Betriebshilfe und weiteren Leistungen. Gleichzeitig können offene Fragen zu Versicherungsstatus, Mehrfachversicherung oder Leistungsansprüchen bereits vor der Geburt geklärt werden.

Wer frühzeitig informiert, vermeidet unnötigen Zeitdruck in den letzten Wochen vor der Geburt und schafft Klarheit über die nächsten Schritte.

4. Vertretung und Betriebsorganisation planen

Ein Unternehmen läuft nicht automatisch weiter, nur weil eine Unternehmerin vorübergehend ausfällt.

Je früher Sie sich mit einer möglichen Vertretung beschäftigen, desto entspannter verläuft die Zeit rund um die Geburt.

Dabei sollten unter anderem folgende Punkte geprüft werden:

  • Wer übernimmt Kundenanfragen?
  • Wer erstellt Angebote und Rechnungen?
  • Gibt es Mitarbeiter, die zusätzliche Aufgaben übernehmen können?
  • Ist eine externe Unterstützung sinnvoll?
  • Welche Tätigkeiten können automatisiert oder delegiert werden?

Wer frühzeitig Strukturen schafft, vermeidet hektische Entscheidungen kurz vor dem Mutterschutz.

5. Wochengeld oder Betriebshilfe – welche Leistung kommt infrage?

Viele Selbstständige beschäftigen sich erst kurz vor der Geburt mit den Leistungen rund um den Mutterschutz.
Dabei kann bereits während des Mutterschutzzeitraums ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung bestehen.

Je nach persönlicher Situation kommen insbesondere folgende Leistungen infrage:

  • Wochengeld
  • Betriebshilfe
  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld

Selbstständige Unternehmerinnen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wochengeld oder Betriebshilfe haben. Der Leistungszeitraum beginnt grundsätzlich acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Welche Leistung die wirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt, hängt von der individuellen Unternehmens- und Einkommenssituation ab und sollte rechtzeitig geprüft werden.

6. Geschäftsführerbezüge und GmbH-Strukturen überprüfen

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Geschäftsführerinnen von GmbHs erforderlich.

Viele Unternehmerinnen gehen davon aus, dass ausschließlich die Gewinne der GmbH relevant sind. Tatsächlich ist jedoch zwischen den Einkünften der Gesellschaft und den persönlichen Einkünften der Geschäftsführerin zu unterscheiden.

Vor allem folgende Themen sollten rechtzeitig geprüft werden:

  • laufender Geschäftsführerbezug
  • variable Vergütungen
  • Gewinnausschüttungen
  • sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
  • Auswirkungen auf spätere Leistungsansprüche

Eine frühzeitige Abstimmung kann spätere Nachteile und unnötige Rückfragen von Behörden vermeiden.

7. Kinderbetreuungsgeld nicht erst nach der Geburt planen

Das Kinderbetreuungsgeld wird häufig erst kurz vor der Geburt oder sogar erst danach zum Thema.

Aus steuerlicher und finanzieller Sicht ist es jedoch sinnvoll, sich bereits während der Schwangerschaft mit den verschiedenen Modellen auseinanderzusetzen.

Insbesondere Selbstständige sollten frühzeitig prüfen:

  • einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld oder Kinderbetreuungsgeld-Konto?
  • geplante Weiterarbeit während des Bezugs
  • mögliche Zuverdienstgrenzen
  • Auswirkungen auf die Unternehmensplanung

Besonders wichtig ist die Abstimmung zwischen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld. Während des Bezugs von Wochengeld ruht grundsätzlich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Die Wahl des passenden Modells sollte daher nicht erst nach der Geburt erfolgen.

8. Keine vorschnellen Entscheidungen treffen

In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Unternehmerinnen unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft übereilte Entscheidungen treffen.

Typische Beispiele sind:

  • vorschnelle Ruhendmeldung des Gewerbes
  • spontane Reduktion von Geschäftsführerbezügen
  • ungeplante Umstrukturierungen
  • Verschiebung wichtiger Investitionen
  • Verzicht auf laufende Aufträge

Nicht jede Maßnahme ist tatsächlich notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll. Häufig lohnt es sich, zunächst die individuelle Situation analysieren zu lassen und erst danach Entscheidungen zu treffen.

Unsere Empfehlung

Eine Schwangerschaft verändert nicht nur das Privatleben, sondern auch die wirtschaftliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation einer Unternehmerin.

Wer frühzeitig plant, kann Leistungen optimal nutzen, finanzielle Risiken reduzieren und den Übergang in Mutterschutz und Karenz deutlich entspannter gestalten.

Besonders wichtig sind die rechtzeitige Prüfung des Versicherungsstatus, die Analyse der Einkommenssituation, die Planung einer Vertretung, die Abstimmung von Geschäftsführerbezügen sowie die frühzeitige Auseinandersetzung mit Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld.

Je früher diese Themen auf den Tisch kommen, desto größer ist der Gestaltungsspielraum – und desto geringer ist das Risiko späterer finanzieller Überraschungen.

Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).

Paula Timofte Nahaufnahme
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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