Für viele selbstständige Unternehmerinnen beginnt die Planung rund um Schwangerschaft und Mutterschutz erst wenige Wochen vor der Geburt. Dabei sollten wichtige Entscheidungen deutlich früher getroffen werden. Eine der zentralen Fragen lautet:
Ist für meine Situation Wochengeld oder Betriebshilfe die bessere Lösung?
Die Antwort hängt weniger von der Höhe der Leistung ab als von der Frage, wie stark Ihr Unternehmen von Ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängig ist.
Welche Leistungen gibt es für Selbstständige?
Selbstständig tätige Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen während des Mutterschutzes Leistungen der SVS erhalten.
Dabei kommen grundsätzlich zwei Varianten in Betracht:
- Wochengeld
- Betriebshilfe
Voraussetzung ist jedoch nicht nur eine formale Pflichtversicherung bei der SVS. Entscheidend ist, dass die der Versicherung zugrunde liegende Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde. Eine bloß auf dem Papier bestehende Selbstständigkeit reicht für einen Leistungsanspruch nicht aus.
Gerade bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, Mehrfachversicherung oder GmbH-Strukturen sollte die individuelle Situation daher rechtzeitig geprüft werden.
Was ist das Wochengeld?
Das Wochengeld soll den Einkommensausfall während des Mutterschutzes ausgleichen.
Grundsätzlich beginnt der Anspruch acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Das Wochengeld steht daher vor allem im Fokus der Unternehmerin selbst und dient dazu, den Wegfall ihrer persönlichen Erwerbstätigkeit finanziell abzufedern.
Was versteht man unter Betriebshilfe?
Die Betriebshilfe verfolgt einen anderen Ansatz.
Hier steht nicht der Ersatz des persönlichen Einkommens im Vordergrund, sondern die Fortführung des Unternehmens während der Zeit des Mutterschutzes.
Die SVS kann eine Hilfskraft beziehungsweise Ersatzkraft zur Verfügung stellen oder die Organisation einer geeigneten Vertretung unterstützen. Ziel ist es, unaufschiebbare betriebliche Tätigkeiten weiterzuführen und bestehende Kundenbeziehungen aufrechtzuerhalten.
Gerade bei personenbezogenen Dienstleistungen kann dies von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein.
Wann ist Wochengeld häufig die bessere Wahl?
Wochengeld kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen auch ohne die tägliche Mitarbeit der Unternehmerin weitgehend funktioniert.
Beispiele:
- Online-Shops mit automatisierten Prozessen
- Agenturen mit mehreren Mitarbeitern
- Unternehmen mit etablierten Vertretungsstrukturen
- Betriebe mit stark digitalisierten Abläufen
In diesen Fällen steht oft nicht die Aufrechterhaltung des Betriebs im Vordergrund, sondern der Ausgleich des persönlichen Einkommensausfalls.
Wann spricht mehr für eine Betriebshilfe?
Anders sieht die Situation aus, wenn die Unternehmerin selbst die wesentliche Leistung erbringt.
Typische Beispiele sind:
- Friseurinnen
- Kosmetikerinnen
- Therapeutinnen
- Personenbetreuerinnen
- Einzelunternehmerinnen im Gesundheitsbereich
- Beraterinnen mit stark persönlicher Kundenbindung
Fällt die Unternehmerin hier mehrere Wochen aus, können Umsätze unmittelbar wegbrechen. Eine Betriebshilfe kann dazu beitragen, laufende Verpflichtungen zu erfüllen und Kunden nicht dauerhaft zu verlieren.
Die Unternehmensstruktur entscheidet
In unserer Beratung erleben wir häufig, dass Unternehmerinnen vorschnell davon ausgehen, Wochengeld sei automatisch die beste Lösung.
Tatsächlich sollten zunächst folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie stark hängt der Unternehmenserfolg von meiner persönlichen Tätigkeit ab?
- Gibt es Mitarbeiter oder Vertretungsmöglichkeiten?
- Welche Umsätze würden bei einem Ausfall verloren gehen?
- Welche laufenden Fixkosten bestehen?
- Werden Geschäftsführerbezüge ausbezahlt?
- Ist später Kinderbetreuungsgeld geplant?
Gerade bei Geschäftsführerinnen einer GmbH sollte zusätzlich geprüft werden, welche Auswirkungen die gewählte Gestaltung auf Sozialversicherung, Einkünfte und spätere Leistungsansprüche hat.
Kinderbetreuungsgeld gleich mitdenken
Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen:
Während eines Anspruchs auf Wochengeld oder Betriebshilfe ruht grundsätzlich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Deshalb sollte die Entscheidung nicht isoliert betrachtet werden, sondern Teil einer gesamthaften Planung rund um Mutterschutz, Kinderbetreuungsgeld und Unternehmensführung sein.
Unsere Empfehlung
Wochengeld und Betriebshilfe verfolgen unterschiedliche Ziele. Während das Wochengeld den persönlichen Einkommensausfall der Unternehmerin ausgleichen soll, dient die Betriebshilfe der Aufrechterhaltung des Unternehmens während des Mutterschutzes.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt von der Branche, der Unternehmensstruktur und der persönlichen Erwerbssituation ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es daher nicht.
Sie sind selbstständig oder Geschäftsführerin einer GmbH und erwarten ein Kind? Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung rund um Wochengeld, Betriebshilfe, Kinderbetreuungsgeld sowie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Gemeinsam finden wir die Lösung, die am besten zu Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation passt.
Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).