Viele Unternehmerinnen führen ihr Unternehmen in Form einer GmbH. Spätestens während der Schwangerschaft oder beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld stellt sich dann die Frage, welche Auswirkungen Geschäftsführerbezüge, Gewinnausschüttungen und die weitere Tätigkeit im Unternehmen auf die eigenen Ansprüche haben.
In der Praxis zeigt sich dabei immer wieder ein Missverständnis: Der Gewinn der GmbH ist nicht automatisch mit dem persönlichen Einkommen der Gesellschafterin identisch. Gerade im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsgeld, Sozialversicherung und Zuverdienstgrenzen kann diese Unterscheidung entscheidend sein.
Die GmbH und die Gesellschafterin sind zwei verschiedene Personen
Auch wenn Sie Alleingesellschafterin Ihrer GmbH sind, bleibt die Gesellschaft eine eigenständige juristische Person.
Das bedeutet:
- Die GmbH erzielt ihre eigenen Gewinne.
- Die GmbH bezahlt ihre eigenen Steuern.
- Persönliche Einkünfte entstehen erst dann, wenn Ihnen tatsächlich Geld zufließt.
Für die persönliche Planung sind daher insbesondere Geschäftsführerbezüge und Gewinnausschüttungen relevant.
Geschäftsführerbezug und Gewinnausschüttung: Wo liegt der Unterschied?
Der Geschäftsführerbezug ist die Vergütung für Ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin.
Eine Gewinnausschüttung erfolgt hingegen aufgrund Ihrer Beteiligung an der GmbH und stellt einen Kapitalertrag dar.
Obwohl beide Zahlungen Geld auf Ihrem Konto bedeuten, werden sie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt. Genau deshalb sollten beide Bereiche im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsgeld getrennt betrachtet werden.
Warum das beim Kinderbetreuungsgeld so wichtig ist
Viele Unternehmerinnen möchten ihr Unternehmen während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld nicht vollständig stilllegen. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar und oft auch wirtschaftlich notwendig.
Allerdings sollten bereits vor der Geburt folgende Fragen geklärt werden:
- Wird weiterhin ein Geschäftsführerbezug ausbezahlt?
- Ist eine aktive Mitarbeit im Unternehmen geplant?
- Sind Gewinnausschüttungen vorgesehen?
- Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Zuverdienstgrenzen?
- Welche Folgen ergeben sich für die Sozialversicherung?
Gerade beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gelten besondere Voraussetzungen. Unter anderem muss vor der Geburt grundsätzlich eine durchgehende Erwerbstätigkeit von 182 Kalendertagen vorliegen. Zudem sind während des Bezugs die gesetzlichen Zuverdienstgrenzen einzuhalten.
Zuverdienstgrenzen werden häufig unterschätzt
Ein häufiger Fehler besteht darin, ausschließlich auf den Gewinn oder den Geschäftsführerbezug zu achten.
Für die Beurteilung der Zuverdienstgrenzen gelten beim Kinderbetreuungsgeld eigene Regelungen. Insbesondere bei selbstständigen Einkünften können sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu Ergebnissen führen, die von der reinen steuerlichen Betrachtung abweichen.
Wer während des Bezugs weiterhin aktiv im Unternehmen tätig bleibt, sollte die Auswirkungen daher frühzeitig prüfen lassen. Andernfalls kann es zu unangenehmen Rückforderungen kommen.
Typische Fehler in der Praxis
In unserer Beratung begegnen uns regelmäßig ähnliche Irrtümer:
„Die GmbH macht Gewinn, also habe ich automatisch Einkommen.“
Das ist nicht der Fall. Gewinne verbleiben zunächst in der GmbH und führen nicht automatisch zu persönlichen Einkünften.
„Eine Gewinnausschüttung ist dasselbe wie ein Geschäftsführergehalt.“
Auch das ist steuerlich nicht richtig. Beide Zahlungen haben unterschiedliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen.
„Darum kümmere ich mich nach der Geburt.“
Gerade bei GmbH-Strukturen sollten Geschäftsführerbezüge, Gewinnausschüttungen und die geplante Tätigkeit bereits während der Schwangerschaft überprüft werden. Nachträgliche Anpassungen sind häufig deutlich schwieriger.
Frühzeitig planen lohnt sich
Die optimale Gestaltung hängt immer von der individuellen Situation ab.
Entscheidend sind unter anderem:
- die Höhe des Geschäftsführerbezugs,
- die geplante Tätigkeit während des Bezugs,
- mögliche Gewinnausschüttungen,
- die Sozialversicherungssituation,
- die gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante.
Wer diese Themen rechtzeitig plant, kann finanzielle Überraschungen und spätere Rückforderungen vermeiden.
Unsere Empfehlung
Für Geschäftsführerinnen einer GmbH reicht es nicht aus, lediglich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes zu vergleichen.
Ebenso wichtig sind die Auswirkungen von Geschäftsführerbezügen, Gewinnausschüttungen, Zuverdienstgrenzen und Sozialversicherung. Da jede Unternehmens- und Familiensituation unterschiedlich ist, empfiehlt sich eine individuelle Planung bereits während der Schwangerschaft.
Sie sind Geschäftsführerin einer GmbH und erwarten ein Kind? Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung rund um Kinderbetreuungsgeld, Geschäftsführerbezüge, Sozialversicherung und steuerliche Auswirkungen. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).