Das Finanzministerium präsentierte am 2. Mai 2025 den Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025. Das Gesetz enthält zahlreiche steuerliche Änderungen – sowohl Entlastungen als auch neue Belastungen. Hier die zentralen Punkte im Überblick:
Einkommensteuer: Neue Regeln für Grundstücksverkäufe & Pauschalierung
- Umwidmungszuschlag (30 %) auf Gewinne aus dem Verkauf umgewidmeter Grundstücke ab 1.7.2025, unabhängig von Alt- oder Neuvermögen. Verlustfälle sind ausgenommen.
- Erweiterte Basispauschalierung:
- 2025: Umsatzgrenze beträgt 320.000 €, Betriebsausgabenpauschale auf 13,5 % angehoben.
- 2026: Umsatzgrenze beträgt 420.000 €, Betriebsausgabenpauschale steigt auf 15 %.
Arbeitnehmer:innen: Pendlereuro & Mitarbeiter:innenprämie
- Pendlereuro steigt ab 2026 von 2 € auf 6 €, maximale SV-Rückerstattung erhöht sich auf 737 € (Inflationsanpassung folgt).
- Steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie bis 1.000 € im Jahr 2025 möglich – zusätzlich, freiwillig und sachlich begründet. Kombination mit steuerfreier Gewinnbeteiligung (max. 3.000 €) erlaubt, aber dann Pflichtveranlagung.
Keine Valorisierung bei Familienleistungen
- Aussetzung der Erhöhung des Kinderabsetzbetrags und anderer Familienleistungen für 2026 und 2027.
- Kalte Progression: Ab 2026 wird nur noch 2/3 der Inflation automatisch ausgeglichen – das verbleibende Drittel entfällt.
Grunderwerbsteuer: Verschärfung bei Share Deals
- Beteiligungsschwelle für steuerpflichtige Gesellschafterwechsel wird auf 75 % (statt 95 %) gesenkt.
- Auch mittelbare Anteilsverschiebungen sollen erfasst werden.
- Bei Immobiliengesellschaften wird der realistische Verkaufswert der Grundstücke herangezogen – mit einem Steuersatz von 3,5 %. (statt 0,5 % bei regulären Gesellschaften).
- Inkrafttreten: 1.7.2025 – mit Übergangsregelungen.
Umsatzsteuer: Befreiungen und Pauschale
- Ab 1.1.2026: Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel (echt steuerfrei).
- Pauschale Vorsteuer erhöht sich 2025 auf 5.760 €, ab 2026 auf 7.560 €.
Elektronische Zustellung durch das Finanzamt
- Ab 1.9.2025 verpflichtende elektronische Zustellung für Unternehmer mit USt-Erklärungspflicht (auch Kleinunternehmer:innen mit Verzicht auf Befreiung).
- Gilt nicht für Länder/Gemeinden/Zoll.
Glücksspiel: Steuererhöhungen ab 1.7.2025
- Konzessionsabgabe steigt auf 45 %.
- Glücksspielabgabe auf 17,5 % (online) und 45 % (Automaten).
- Neue 7,5 % Abgabe auf Verwaltungskostenbeitrag.
- Weitere Anhebung ab 2026 für bestimmte Spielarten.
Energiekrisenbeiträge: Kürzungen bei Investitionsbegünstigungen
- Strom: Höchstbetrag für investitionsbedingte Entlastung sinkt von 72 € auf 20 €/MWh (ab 1.7.2025).
- Fossile Energie: Kürzung von 17,5 % auf 5 % für begünstigte Investitionen ab Juli 2025.
Stiftungseingangssteuer
- Erhöhung des Steuersatzes auf 3,5 % ab 1.1.2026.
Fazit
Das BBG 2025 bringt deutliche Änderungen – von gezielten Entlastungen wie dem höheren Pendlereuro bis hin zu Belastungen wie dem neuen Umwidmungszuschlag und strengeren Grunderwerbsteuerregeln. Besonders Unternehmen und Immobilieninvestoren sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen.
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