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Mitarbeiterprämie 2025: Überblick, Vergleich & Praxistipps

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 18. August 2025

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber mehrfach steuerfreie Prämienmodelle geschaffen, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, besondere Leistungen ihrer Mitarbeiter steuerlich begünstigt zu honorieren. Ob als Corona-Prämie, Teuerungsprämie oder in Form der Mitarbeiterprämie – diese Modelle erfreuten sich großer Beliebtheit, da sie den Brutto-Netto-Vorteil direkt an die Arbeitnehmer weitergaben und zugleich die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber reduzierten. Im Jahr 2025 gibt es erneut die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie – diesmal jedoch mit einigen entscheidenden Änderungen. Dieser Beitrag gibt einen verständlichen Überblick über die Entwicklung, Unterschiede und Anwendungsmöglichkeiten.

Rückblick: Von der Corona-Prämie zur Mitarbeiterprämie

Corona-Prämie (2020–2021): Arbeitgeber konnten bis zu 3.000 € pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen, wenn die Zahlung im Zusammenhang mit COVID-19 stand. Die Prämie musste zusätzlich erfolgen und durfte keine regulären Entgeltbestandteile ersetzen. Eine kollektivvertragliche Grundlage war nicht nötig. Einige Kollektivverträge enthielten aber eigene Bestimmungen zur Corona-Zulage.

Teuerungsprämie (2022–2023): Aufgrund der hohen Inflation konnten Arbeitgeber erneut bis zu 3.000 € steuer- und abgabenfrei auszahlen. Bis zu 2.000 € waren auch ohne kollektivvertragliche Grundlage möglich, darüber hinaus war eine lohngestaltende Vorschrift nötig. Sachliche Differenzierung (z. B. nach Familienstand oder Pendlerdistanz) war erlaubt – individuelle Leistungsboni hingegen nicht.

Mitarbeiterprämie 2024: In modifizierter Form wurde die Teuerungsprämie fortgeführt. Die steuerfreie Auszahlung bis 3.000 € war jedoch nur möglich, wenn die Prämie auf einer kollektivvertraglichen Grundlage oder entsprechenden Betriebsvereinbarung basierte. Erstmals wurde auch gesetzlich erlaubt, eine Prämie anstelle einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung zu gewähren – solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt wurden.

Mitarbeiterprämie 2025 – die wichtigsten Neuerungen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde erneut eine steuerliche Begünstigung für Bonuszahlungen eingeführt. Allerdings unterscheidet sich die neue Mitarbeiterprämie 2025 in mehreren Punkten deutlich von ihren Vorgängern:

  • Höchstbetrag: Maximal 1.000 lohnsteuerfrei pro Mitarbeiter im Kalenderjahr
  • Sozialversicherung: Im Gegensatz zu früheren Prämien fällt volle SV an
  • Keine Bindung an Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
  • Keine Pflicht zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer,
    • Der Arbeitgeber muss dabei eine überzeugende und einleuchtende betriebliche Begründung haben
  • Keine Notwendigkeit einer lohngestaltenden Vorschrift

Die Zahlung kann flexibel ausgestaltet werden – als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen. Wichtig ist jedoch, dass es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt. Das bedeutet: Die Prämie darf keine regulären Gehaltsbestandteile ersetzen und muss bisher unüblich gewesen sein.

Zulässig sind auch differenzierte Zahlungen, sofern sie betrieblich sachlich begründet sind – z. B. für Mitarbeiter mit hohen Mobilitätskosten oder besonderer Projektbelastung. Die Differenzierung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.

Vergleich der Prämienmodelle

Prämie Steuerfrei SV-frei Voraussetzungen Max. Betrag
Corona-Prämie COVID-Bezug, Extrazahlung 3.000 €
Teuerungsprämie 22/23 Teilweise KV oder Gruppenregelung nötig 3.000 €
Mitarbeiterprämie 2024 Nur bei KV/BV-Regelung 3.000 €
Mitarbeiterprämie 2025 Extrazahlung, betriebl. Begründung 1.000 €

 

Kombination mit Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Mitarbeiterprämie 2025 und die steuerfreie Gewinnbeteiligung teilen sich einen gemeinsamen Freibetrag von maximal 3.000 € pro Jahr. Wird im Jahr 2025 eine Mitarbeiterprämie von 1.000 € steuerfrei ausbezahlt, können nur noch 2.000 € Gewinnbeteiligung steuerfrei gewährt werden. Alles, was über die 3.000 € hinausgeht, ist steuerpflichtig und wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nachversteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei beiden Prämienarten in voller Höhe an.

Was sollten Arbeitgeber beachten?

  • Kennzeichnung in der Lohnverrechnung (eigene Lohnart)
  • Dokumentation der betrieblichen Begründung
  • Prämie muss zusätzlich sein – keine Umwandlung bestehender Boni
  • Differenzierungen klar und sachlich festhalten
  • Keine leistungsabhängigen Bonuszahlungen umetikettieren

Fazit

Die Mitarbeiterprämie 2025 bietet eine vereinfachte Möglichkeit, Mitarbeiter steuerlich begünstigt zu belohnen. Zwar ist der Betrag geringer und nicht mehr SV-frei, dafür fällt der Verwaltungsaufwand geringer aus. Unternehmen können gezielt einzelne Mitarbeiter mit Prämien bis zu 1.000 € unterstützen – ohne komplexe Kollektivvertragslösungen. Bei korrekter Anwendung bleibt der lohnsteuerfreie Bonus ein effektives Mittel zur Mitarbeitermotivation und Bindung.

 

Für offene Fragen steht Ihnen ARTUS gerne zur Verfügung (info@artus.at).

Michael Obernberger
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