In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber mehrfach steuerfreie Prämienmodelle geschaffen, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, besondere Leistungen ihrer Mitarbeiter steuerlich begünstigt zu honorieren. Ob als Corona-Prämie, Teuerungsprämie oder in Form der Mitarbeiterprämie – diese Modelle erfreuten sich großer Beliebtheit, da sie den Brutto-Netto-Vorteil direkt an die Arbeitnehmer weitergaben und zugleich die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber reduzierten. Im Jahr 2025 gibt es erneut die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie – diesmal jedoch mit einigen entscheidenden Änderungen. Dieser Beitrag gibt einen verständlichen Überblick über die Entwicklung, Unterschiede und Anwendungsmöglichkeiten.
Rückblick: Von der Corona-Prämie zur Mitarbeiterprämie
Corona-Prämie (2020–2021): Arbeitgeber konnten bis zu 3.000 € pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen, wenn die Zahlung im Zusammenhang mit COVID-19 stand. Die Prämie musste zusätzlich erfolgen und durfte keine regulären Entgeltbestandteile ersetzen. Eine kollektivvertragliche Grundlage war nicht nötig. Einige Kollektivverträge enthielten aber eigene Bestimmungen zur Corona-Zulage.
Teuerungsprämie (2022–2023): Aufgrund der hohen Inflation konnten Arbeitgeber erneut bis zu 3.000 € steuer- und abgabenfrei auszahlen. Bis zu 2.000 € waren auch ohne kollektivvertragliche Grundlage möglich, darüber hinaus war eine lohngestaltende Vorschrift nötig. Sachliche Differenzierung (z. B. nach Familienstand oder Pendlerdistanz) war erlaubt – individuelle Leistungsboni hingegen nicht.
Mitarbeiterprämie 2024: In modifizierter Form wurde die Teuerungsprämie fortgeführt. Die steuerfreie Auszahlung bis 3.000 € war jedoch nur möglich, wenn die Prämie auf einer kollektivvertraglichen Grundlage oder entsprechenden Betriebsvereinbarung basierte. Erstmals wurde auch gesetzlich erlaubt, eine Prämie anstelle einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung zu gewähren – solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt wurden.
Mitarbeiterprämie 2025 – die wichtigsten Neuerungen
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde erneut eine steuerliche Begünstigung für Bonuszahlungen eingeführt. Allerdings unterscheidet sich die neue Mitarbeiterprämie 2025 in mehreren Punkten deutlich von ihren Vorgängern:
- Höchstbetrag: Maximal 1.000 € lohnsteuerfrei pro Mitarbeiter im Kalenderjahr
- Sozialversicherung: Im Gegensatz zu früheren Prämien fällt volle SV an
- Keine Bindung an Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
- Keine Pflicht zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer,
- Der Arbeitgeber muss dabei eine überzeugende und einleuchtende betriebliche Begründung haben
- Keine Notwendigkeit einer lohngestaltenden Vorschrift
Die Zahlung kann flexibel ausgestaltet werden – als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen. Wichtig ist jedoch, dass es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt. Das bedeutet: Die Prämie darf keine regulären Gehaltsbestandteile ersetzen und muss bisher unüblich gewesen sein.
Zulässig sind auch differenzierte Zahlungen, sofern sie betrieblich sachlich begründet sind – z. B. für Mitarbeiter mit hohen Mobilitätskosten oder besonderer Projektbelastung. Die Differenzierung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Vergleich der Prämienmodelle
Prämie | Steuerfrei | SV-frei | Voraussetzungen | Max. Betrag |
Corona-Prämie | ✅ | ✅ | COVID-Bezug, Extrazahlung | 3.000 € |
Teuerungsprämie 22/23 | ✅ | ✅ | Teilweise KV oder Gruppenregelung nötig | 3.000 € |
Mitarbeiterprämie 2024 | ✅ | ✅ | Nur bei KV/BV-Regelung | 3.000 € |
Mitarbeiterprämie 2025 | ✅ | ❌ | Extrazahlung, betriebl. Begründung | 1.000 € |
Kombination mit Mitarbeitergewinnbeteiligung
Die Mitarbeiterprämie 2025 und die steuerfreie Gewinnbeteiligung teilen sich einen gemeinsamen Freibetrag von maximal 3.000 € pro Jahr. Wird im Jahr 2025 eine Mitarbeiterprämie von 1.000 € steuerfrei ausbezahlt, können nur noch 2.000 € Gewinnbeteiligung steuerfrei gewährt werden. Alles, was über die 3.000 € hinausgeht, ist steuerpflichtig und wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nachversteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei beiden Prämienarten in voller Höhe an.
Was sollten Arbeitgeber beachten?
- Kennzeichnung in der Lohnverrechnung (eigene Lohnart)
- Dokumentation der betrieblichen Begründung
- Prämie muss zusätzlich sein – keine Umwandlung bestehender Boni
- Differenzierungen klar und sachlich festhalten
- Keine leistungsabhängigen Bonuszahlungen umetikettieren
Fazit
Die Mitarbeiterprämie 2025 bietet eine vereinfachte Möglichkeit, Mitarbeiter steuerlich begünstigt zu belohnen. Zwar ist der Betrag geringer und nicht mehr SV-frei, dafür fällt der Verwaltungsaufwand geringer aus. Unternehmen können gezielt einzelne Mitarbeiter mit Prämien bis zu 1.000 € unterstützen – ohne komplexe Kollektivvertragslösungen. Bei korrekter Anwendung bleibt der lohnsteuerfreie Bonus ein effektives Mittel zur Mitarbeitermotivation und Bindung.
Für offene Fragen steht Ihnen ARTUS gerne zur Verfügung (info@artus.at).