Neue Sicherheitsprüfung bei Banküberweisungen
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Neue Sicherheitsprüfung bei Banküberweisungen

Recht & Steuern
date icon 02. Oktober 2025

Ab 9. Oktober 2025 führen Banken eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme bei Überweisungen ein: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee). Ggf sehen einzelne Banken ein sog. opting out („Verzicht auf Empfängerprüfung“) vor.

Das bedeutet: Bei jeder Überweisung wird künftig geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem Kontoinhabernamen der IBAN übereinstimmt.

Was heißt das für Sie?

  • Stimmt der Name nicht exakt mit dem hinterlegten Kontoinhaber überein, erhalten Sie eine Warnung.
  • So soll verhindert werden, dass Zahlungen versehentlich oder durch betrügerische Absicht auf falsche Konten gehen.

Worauf sollten Sie achten?

  1. Eigene Bankverbindungen prüfen
    Stellen Sie sicher, dass Ihr angegebener Name (als Kontoinhaber:in) exakt so bei Ihrer Bank hinterlegt ist und mit Rechnungen oder Zahlscheinen übereinstimmt.
  2. Lieferantendaten aktualisieren
    Wenn Sie Überweisungen tätigen, muss der Empfängername exakt dem offiziellen Kontoinhabernamen entsprechen. Prüfen Sie daher rechtzeitig Ihre gespeicherten Lieferantendaten.
  3. Mitarbeiterdaten bei Löhnen und Gehältern
    Auch bei Gehaltsüberweisungen müssen Name und IBAN genau übereinstimmen. Kontrollieren Sie bitte die gespeicherten Daten Ihrer Mitarbeiter:innen.

 

Unser Tipp:

Klären Sie eventuelle Abweichungen frühzeitig mit Ihrer Bank oder Ihren Geschäftspartner:innen, damit Überweisungen ab Oktober 2025 reibungslos funktionieren.

Für weitere Informationen oder bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.

Michael Obernberger
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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