Ab 9. Oktober 2025 führen Banken eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme bei Überweisungen ein: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee). Ggf sehen einzelne Banken ein sog. opting out („Verzicht auf Empfängerprüfung“) vor.
Das bedeutet: Bei jeder Überweisung wird künftig geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem Kontoinhabernamen der IBAN übereinstimmt.
Was heißt das für Sie?
- Stimmt der Name nicht exakt mit dem hinterlegten Kontoinhaber überein, erhalten Sie eine Warnung.
- So soll verhindert werden, dass Zahlungen versehentlich oder durch betrügerische Absicht auf falsche Konten gehen.
Worauf sollten Sie achten?
- Eigene Bankverbindungen prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihr angegebener Name (als Kontoinhaber:in) exakt so bei Ihrer Bank hinterlegt ist und mit Rechnungen oder Zahlscheinen übereinstimmt. - Lieferantendaten aktualisieren
Wenn Sie Überweisungen tätigen, muss der Empfängername exakt dem offiziellen Kontoinhabernamen entsprechen. Prüfen Sie daher rechtzeitig Ihre gespeicherten Lieferantendaten. - Mitarbeiterdaten bei Löhnen und Gehältern
Auch bei Gehaltsüberweisungen müssen Name und IBAN genau übereinstimmen. Kontrollieren Sie bitte die gespeicherten Daten Ihrer Mitarbeiter:innen.
Unser Tipp:
Klären Sie eventuelle Abweichungen frühzeitig mit Ihrer Bank oder Ihren Geschäftspartner:innen, damit Überweisungen ab Oktober 2025 reibungslos funktionieren.
Für weitere Informationen oder bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.