Nun ist die neue Regierung nach den Beschlüssen bei ÖVP, SPÖ und nun auch der positiven Abstimmung der NEOS fix. Bereits am 27. Februar 2025 wurde das Regierungsprogramm vorgestellt.
Es sind zahlreiche Themen enthalten, manche bereits durchaus konkret. Unseres Erachtens nach sind verschiedene Vereinfachungen zur Unterstützung des österreichischen Wirtschaftsstandorts erkennbar, andererseits sind auch Maßnahmen zur Erhöhung des Steueraufkommens oder zum Schließen von Steuerlücken enthalten. Zu den wesentlichen bilanzrechtlichen und steuerlichen Plänen der neuen Bundesregierung zählen:
Einkommensteuer und Unternehmensbesteuerung
- Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (EStG): Das Einkommensteuergesetz soll grundlegend reformiert und vereinfacht werden, um die Lohnverrechnung sowie die Arbeitnehmerveranlagung zu erleichtern.
- Spitzensteuersatz: Der Spitzensteuersatz von 55 % wird bis 2029 beibehalten, wobei eine mögliche Neuausrichtung nach diesem Zeitraum in Betracht gezogen wird.
- Kalte Progression: Ein Drittel der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs wird ausgesetzt. Es soll eine jährliche Evaluierung stattfinden, um die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen.
- Förderung von Überstunden: Steuerliche Begünstigungen für Überstunden werden eingeführt.
- Erhöhung des Freibetrags für sonstige Bezüge: Das steuerfreie 13. und 14. Monatsgehalt soll über die aktuellen 620 € hinaus angehoben werden.
- Steuerfreie Zuwendungen: Arbeitgeberleistungen wie Betriebsveranstaltungen und Gutscheine werden überprüft, mit möglichen Erhöhungen der Freibeträge.
- Anpassung der Basispauschalierung: Die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschalierung soll auf 320.000 € (2025) und 420.000 € (2026) erhöht werden.
- Anhebung des Gewinnfreibetrags auf 15 % von EUR 50.000 (statt bisher EUR 33.000)
- Anhebung der Luxustangente auf EUR 55.000 in 2027 (weitere Anhebung in Richtung EUR 65.000 in Aussicht gestellt)
- Erleichterungen beim Zuverdienst von Personen in der echten Alterspension, etwa durch eine 25% Endbesteuerung, Befreiung der SV-Beiträge für die Dienstnehmer
- Erleichterung von Betriebsübergaben durch Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags ab 2027 von EUR 7.300 auf EUR 45.000; zusätzlich entfällt das Berufsverbot als Voraussetzung für die Nutzung des Hälftesteuersatzes
- Die Forschungsprämie soll als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert und für eine künftige Weiterentwicklung evaluiert werden
- Private Vorsorge: ETF-Sparpläne für junge Menschen werden evaluiert.
Internationales Steuerrecht
- Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung durch rasche Umsetzung der FASTER-Richtlinie (zB Einführung einer gemeinsamen digitalen EU-Bescheinigung für die steuerliche Ansässigkeit)
- Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung
- Einsatz auf OECD- und EU-Ebene für rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice/Remote-Working
Weitere Unternehmensbezogene Steuermaßnahmen
- Senkung der Lohnnebenkosten: Die Lohnnebenkosten sollen durch eine schrittweise Entlastung des FLAF reduziert werden.
- Abschaffung der Belegausstellungspflicht: Für Beträge unter 35 € entfällt die Pflicht zur Belegausstellung.
- Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA): N1-Klein-LKWs sollen ab Juli 2025 von der NoVA befreit werden.
- Trinkgeldregelungen: Die bestehenden Regelungen für Trinkgeldpauschalen und TRONC-Systeme werden überarbeitet.
Immobilien- und Grunderwerbsteuer
- Besteuerung von Widmungsgewinnen
- Grunderwerbsteuer: Große Immobilientransaktionen (Share Deals) werden strenger besteuert
- Prüfung der Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der Grunderwerbsteuer beim Erwerb des ersten Eigenheims
Privatstiftungen
- Anhebung von Stiftungseingangssteuer (äquivalent) auf 3,5%
- Anhebung der Zwischensteuer auf 27,5 %
Standortbeiträge und Bankenabgaben
- Energiekrisenbeitrag: Dieser wird verlängert und angepasst, um 2025 und in den Folgejahren Einnahmen von ca. 200 Mio. € zu generieren.
- Bankenabgabe: Die Bankenabgabe wird erhöht, mit voraussichtlichen Mehreinnahmen von 500 Mio. € (2025/2026) und 200 Mio. € in den Folgejahren.
Umsatzsteuer
- Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien
- Ausweitung des Reverse Charge-Systems auf Grundstücke
- Vorzeitige Abschaffung des Nullsteuersatzes für Photovoltaik-Anlagen
Bilanzierungsmassnahmen
- Start-up Förderung durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten. Dem Gläubigerschutz soll durch eine bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen Rechnung getragen werden.
- Die neue „Flexible Kapitalgesellschaft“ wird evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt.
- Die Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechtes des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert (auch über die Anschaffungskosten hinaus) im UGB wird geprüft, dies unter entsprechenden Vorkehrungen im Gläubigerschutz.
Zusammenfassend sind zahlreiche Maßnahmen der Steuererhöhungen bzw Abschaffungen von Begünstigungen enthalten, weiters verschiedene positive Anreize um Leistungen zu fördern und Abläufe zu vereinfachen.
ARTUS wird Sie über die weiteren konkreten Umsetzungsmaßnahmen informiert halten.