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YouTube-Einnahmen korrekt versteuern: Worauf Content Creator:innen in Österreich achten müssen

Influencer und Content Creator
date icon 29. Oktober 2025

Wer regelmäßig Inhalte auf YouTube veröffentlicht und Einnahmen über Werbung, Mitgliedschaften oder Super Chats erzielt, muss sich mit der steuerlichen Behandlung dieser Umsätze auseinandersetzen. Besonders bei der AdSense-Auszahlung stellt sich häufig die Frage: Wann gilt der Betrag als zugeflossen – und somit als steuerpflichtige Einnahme?

In diesem Beitrag erklären wir, wie YouTube-Einnahmen korrekt erfasst werden, was bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Ist-Besteuerung zu beachten ist und wie der Zeitpunkt des Zuflusses richtig ermittelt wird.

Grundlagen: Was zählt als YouTube-Einnahme?

YouTube-Einnahmen gelten als betrieblich veranlasste Einkünfte und sind damit sowohl einkommensteuer- als auch umsatzsteuerlich relevant.

Typische Einnahmequellen sind:

  • Werbeeinnahmen über Google AdSense
  • Einnahmen aus YouTube-Mitgliedschaften
  • Super Chat oder Super Sticker
  • Affiliate-Einnahmen oder Sponsoring über externe Kooperationspartner

Alle diese Einnahmen sind steuerlich zu erfassen – in der Regel im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz, je nach Unternehmensform.

Zuflussprinzip bei Ist-Besteuerung: Wann ist der Betrag steuerlich wirksam?

Für viele YouTuber:innen gilt das Ist-Besteuerungsprinzip – das heißt: Einnahmen sind zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu versteuern.

Und hier ist ein wichtiger Punkt:

Der Zufluss gilt bereits dann als erfolgt, wenn die Verfügungsmacht über das Geld besteht – also ab dem Zeitpunkt, an dem das Guthaben auf dem Google AdSense-Konto verfügbar ist.

Das bedeutet:

  • Es kommt nicht darauf an, wann das Geld auf deinem Bankkonto eingeht.
  • Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem dir das Guthaben auf dem AdSense-Konto gutgeschrieben wurde und du darüber verfügen kannst (z. B. durch Überweisung an dein Referenzkonto).

Beispiel:
Du erhältst von Google am 21. März eine Gutschrift auf deinem AdSense-Konto in Höhe von € 600 für den Vormonat. Das Geld wird am 25. März auf dein Bankkonto überwiesen.

→ Für Zwecke der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt der 21. März als steuerlicher Zufluss, da du ab diesem Tag wirtschaftlich darüber verfügen kannst.

 Was bedeutet das in der Praxis?

  • Kontrolliere regelmäßig den Zahlungszeitpunkt in deinem AdSense-Konto (unter „Zahlungsverlauf“)
  • Notiere das Datum der Gutschrift, nicht erst der Überweisung
  • Erfasse den Betrag zum Zeitpunkt der Gutschrift in deiner Einnahmenliste oder Buchhaltung
  • Achte darauf, dass deine Umsatzsteuervoranmeldung – sofern du umsatzsteuerpflichtig bist – den korrekten Leistungszeitraum und Zahlungseingang widerspiegelt

Zusätzlicher Hinweis zur Umsatzsteuer

Google Ireland erbringt gegenüber österreichischen YouTuber:innen eine Dienstleistung im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens. Das bedeutet:

  • Du rechnest keine Umsatzsteuer auf deine Google-Einnahmen, sondern musst den Bezugsbetrag in deiner UVA bzw. der ZM (Zusammenfassende Meldung) erfassen

→ Achtung: Auch Kleinunternehmer:innen, die grundsätzlich keine USt abführen, müssen eine ZM abgeben, wenn sie Reverse-Charge-Leistungen beziehen oder erbringen. Hierfür ist eine UID Nummer speziell für diesen Fall zu beantragen.

Fazit: AdSense-Zahlung = steuerpflichtiger Zufluss bei Verfügbarkeit

Für alle YouTuber:innen in Österreich gilt:

  • Zahlungseingang auf dem AdSense-Konto gilt als Zufluss – nicht erst die Überweisung auf das Bankkonto
  • Einnahmen müssen in jenem Monat/Jahr versteuert werden, in dem die Verfügungsmacht entsteht
  • Wer die Ist-Besteuerung nutzt, sollte den Zahlungsverlauf bei Google genau dokumentieren

 

Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).

Paula Timofte
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Dominik Hüttmayr
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