Wer regelmäßig Inhalte auf YouTube veröffentlicht und Einnahmen über Werbung, Mitgliedschaften oder Super Chats erzielt, muss sich mit der steuerlichen Behandlung dieser Umsätze auseinandersetzen. Besonders bei der AdSense-Auszahlung stellt sich häufig die Frage: Wann gilt der Betrag als zugeflossen – und somit als steuerpflichtige Einnahme?
In diesem Beitrag erklären wir, wie YouTube-Einnahmen korrekt erfasst werden, was bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Ist-Besteuerung zu beachten ist und wie der Zeitpunkt des Zuflusses richtig ermittelt wird.
Grundlagen: Was zählt als YouTube-Einnahme?
YouTube-Einnahmen gelten als betrieblich veranlasste Einkünfte und sind damit sowohl einkommensteuer- als auch umsatzsteuerlich relevant.
Typische Einnahmequellen sind:
- Werbeeinnahmen über Google AdSense
- Einnahmen aus YouTube-Mitgliedschaften
- Super Chat oder Super Sticker
- Affiliate-Einnahmen oder Sponsoring über externe Kooperationspartner
Alle diese Einnahmen sind steuerlich zu erfassen – in der Regel im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz, je nach Unternehmensform.
Zuflussprinzip bei Ist-Besteuerung: Wann ist der Betrag steuerlich wirksam?
Für viele YouTuber:innen gilt das Ist-Besteuerungsprinzip – das heißt: Einnahmen sind zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu versteuern.
Und hier ist ein wichtiger Punkt:
Der Zufluss gilt bereits dann als erfolgt, wenn die Verfügungsmacht über das Geld besteht – also ab dem Zeitpunkt, an dem das Guthaben auf dem Google AdSense-Konto verfügbar ist.
Das bedeutet:
- Es kommt nicht darauf an, wann das Geld auf deinem Bankkonto eingeht.
- Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem dir das Guthaben auf dem AdSense-Konto gutgeschrieben wurde und du darüber verfügen kannst (z. B. durch Überweisung an dein Referenzkonto).
Beispiel:
Du erhältst von Google am 21. März eine Gutschrift auf deinem AdSense-Konto in Höhe von € 600 für den Vormonat. Das Geld wird am 25. März auf dein Bankkonto überwiesen.
→ Für Zwecke der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt der 21. März als steuerlicher Zufluss, da du ab diesem Tag wirtschaftlich darüber verfügen kannst.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Kontrolliere regelmäßig den Zahlungszeitpunkt in deinem AdSense-Konto (unter „Zahlungsverlauf“)
- Notiere das Datum der Gutschrift, nicht erst der Überweisung
- Erfasse den Betrag zum Zeitpunkt der Gutschrift in deiner Einnahmenliste oder Buchhaltung
- Achte darauf, dass deine Umsatzsteuervoranmeldung – sofern du umsatzsteuerpflichtig bist – den korrekten Leistungszeitraum und Zahlungseingang widerspiegelt
Zusätzlicher Hinweis zur Umsatzsteuer
Google Ireland erbringt gegenüber österreichischen YouTuber:innen eine Dienstleistung im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens. Das bedeutet:
- Du rechnest keine Umsatzsteuer auf deine Google-Einnahmen, sondern musst den Bezugsbetrag in deiner UVA bzw. der ZM (Zusammenfassende Meldung) erfassen
→ Achtung: Auch Kleinunternehmer:innen, die grundsätzlich keine USt abführen, müssen eine ZM abgeben, wenn sie Reverse-Charge-Leistungen beziehen oder erbringen. Hierfür ist eine UID Nummer speziell für diesen Fall zu beantragen.
Fazit: AdSense-Zahlung = steuerpflichtiger Zufluss bei Verfügbarkeit
Für alle YouTuber:innen in Österreich gilt:
- Zahlungseingang auf dem AdSense-Konto gilt als Zufluss – nicht erst die Überweisung auf das Bankkonto
- Einnahmen müssen in jenem Monat/Jahr versteuert werden, in dem die Verfügungsmacht entsteht
- Wer die Ist-Besteuerung nutzt, sollte den Zahlungsverlauf bei Google genau dokumentieren
Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).