Die EU hat eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer (VAT) beschlossen, um die Digitalisierung der Wirtschaft zu berücksichtigen. Das Paket soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken, Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen und die Bürokratie für Unternehmen reduzieren.
Kernpunkte der Reform
Das verabschiedete Paket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung, die folgende Änderungen mit sich bringen:
- Digitale Umsatzsteuer-Meldung bis 2030
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Geschäftskunden in anderen EU-Staaten verkaufen, müssen ihre Mehrwertsteuer-Meldungen digital abwickeln. - Plattformwirtschaft: Mehrwertsteuer-Pflicht für Vermittlungsplattformen
Online-Plattformen müssen künftig in den meisten Fällen die Mehrwertsteuer auf kurzfristige Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungen erheben, wenn die eigentlichen Anbieter (z. B. Privatpersonen) keine Mehrwertsteuer berechnen. - Erweiterung der One-Stop-Shop (OSS)-Systeme
Das bestehende One-Stop-Shop (OSS) und Import-One-Stop-Shop (IOSS) wird verbessert, sodass Unternehmen keine Mehrwertsteuerregistrierung in jedem EU-Mitgliedstaat mehr benötigen, in dem sie tätig sind.
Nächste Schritte
Stufenweise Einführung der Maßnahmen:
- 2025 – E-Invoicing:
Ab April 2025 dürfen EU-Mitgliedstaaten verpflichtende E‑Rechnungen für inländische Transaktionen einführen. - ab Jänner 2027 – Erweiterung von OSS/IOSS
Das One‑Stop‑Shop‑ bzw. Import‑One‑Stop‑Shop-System wird erweitert – auf Energielieferungen und ab Juli 2028 auf innergemeinschaftliche Warenbewegungen. - ab Juli 2028 – Plattformwirtschaft
Digitalplattformen gelten ab diesem Datum als „fiktive Leistungserbringer“ für kurzfristige Vermietungen (≤30 Tage) und Personenbeförderung – es sei denn, der Anbieter weist eine UID nach. Mitgliedstaaten dürfen die Frist optional auf 1. Jänner 2030 verschieben. - ab Juli 2030 – Digitale Berichterstattung & e‑Invoicing
Verpflichtende E‑Invoicingpflicht für grenzüberschreitende B2B/B2G‑Transaktionen, plus Digital Reporting Requirements. Die bisherigen Umsatzmeldungen („Zusammenfassende Meldung“) entfallen. - ab Jänner 2035 – Harmonisierung & Echtzeitreporting
Alle Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen E‑Reporting-Systeme mit dem EU‑Standard synchronisieren, um ein einheitliches Echtzeit‑Reporting‑System zu gewährleisten.
- Die Richtlinie wurde am 11.03.25 beschlossen, am 25.03.25 im Amtsblatt veröffentlicht und ist somit bereits in Kraft getreten.
- Die Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Staaten.
- Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hatte das „VAT in the Digital Age“ (ViDA) Paket am 8. Dezember 2022 vorgeschlagen. Es umfasst:
- Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG für digitale Geschäftsmodelle
- Änderung der Verordnung (EU) Nr.904/2010 für die Verwaltungszusammenarbeit im Mehrwertsteuerbereich
- Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr.282/2011 zur Verbesserung der Informationsanforderungen
Fazit
Die Reform modernisiert das EU-Mehrwertsteuersystem und erleichtert Unternehmen die Abwicklung ihrer Steuerpflichten. Besonders die digitale Meldung, die Plattformbesteuerung und die Erweiterung der One-Stop-Shop-Systeme dürften weitreichende Auswirkungen auf die Steuerpraxis haben.
Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).