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EU verabschiedet „VAT in the Digital Age“ (ViDA) Paket

Digitalisierung, International, Recht & Steuern
date icon 26. März 2025

Die EU hat eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer (VAT) beschlossen, um die Digitalisierung der Wirtschaft zu berücksichtigen. Das Paket soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken, Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen und die Bürokratie für Unternehmen reduzieren.

Kernpunkte der Reform

Das verabschiedete Paket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung, die folgende Änderungen mit sich bringen:

  1. Digitale Umsatzsteuer-Meldung bis 2030
    Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Geschäftskunden in anderen EU-Staaten verkaufen, müssen ihre Mehrwertsteuer-Meldungen digital abwickeln.
  2. Plattformwirtschaft: Mehrwertsteuer-Pflicht für Vermittlungsplattformen
    Online-Plattformen müssen künftig in den meisten Fällen die Mehrwertsteuer auf kurzfristige Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungen erheben, wenn die eigentlichen Anbieter (z. B. Privatpersonen) keine Mehrwertsteuer berechnen.
  3. Erweiterung der One-Stop-Shop (OSS)-Systeme
    Das bestehende One-Stop-Shop (OSS) und Import-One-Stop-Shop (IOSS) wird verbessert, sodass Unternehmen keine Mehrwertsteuerregistrierung in jedem EU-Mitgliedstaat mehr benötigen, in dem sie tätig sind.

 

Nächste Schritte

  • Das Paket tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
  • Die Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Staaten.
  • Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte das „VAT in the Digital Age“ (ViDA) Paket am 8. Dezember 2022 vorgeschlagen. Es umfasst:

  • Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG für digitale Geschäftsmodelle
  • Änderung der Verordnung (EU) Nr.904/2010 für die Verwaltungszusammenarbeit im Mehrwertsteuerbereich
  • Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr.282/2011 zur Verbesserung der Informationsanforderungen

Fazit

Die Reform modernisiert das EU-Mehrwertsteuersystem und erleichtert Unternehmen die Abwicklung ihrer Steuerpflichten. Besonders die digitale Meldung, die Plattformbesteuerung und die Erweiterung der One-Stop-Shop-Systeme dürften weitreichende Auswirkungen auf die Steuerpraxis haben.

Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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