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Influencer*innen empfehlen auf den verschiedensten Kanälen (Instagram, YouTube, TikTok, Twitch) fast beiläufig gewisse Produkte und Dienstleistungen und avancieren so zu authentischen Werbepartner*innen für Unternehmen. Die große Chance der zielgruppenspezifischen und (möglichst) unaufdringlichen Werbung stellt gleichzeitig eine der größten juristischen Herausforderungen dar:
Die Vermischung von redaktionellen Beiträgen und persönlichen Empfehlungen mit Präferenzbildung für Produkte und Dienstleistungen birgt die Gefahr, dass die angesprochenen Zielgruppen nicht mehr erkennen können, wann und warum der:die Influencer:in etwas empfiehlt.
Somit könnten die Follower*innen dazu verleitet werden, eine Sache zu kaufen, weil es ihr Idol empfohlen hat, obwohl dieses etwa eine Gegenleistung für die Aussage erhalten hat. Diese Irreführungsgefahr will der (europäische und nationale) Gesetzgeber verhindern.
Influencer zu sein, bedeutet viel mehr als Content zu posten. Als Unternehmer*in gilt es, auch mit steuerlichen und rechtlichen Aspekten vertraut zu sein. Genau dies wurde in diesem ARTUS kurzgefasst „extended“ am 11.5.2022 beleuchtet.
In Teil eins widmete sich unsere Expertin Paula Timofte ua der Besteuerung von PR-Samples und Pressereisen sowie der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben, Reisen und Sozialversicherung.
Rechtsanwalt Dr. Arthur Stadler erläuterte im zweiten Teil in diesem Webinar die Gesetzeslage und jüngste Rechtsprechung zu Influencer Marketing und Kennzeichnungspflichten. Neben aktuellen Use Cases gab er Empfehlungen für ordnungsgemäße Unternehmens-Compliance, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Influencer*innen auf eine rechtskonforme Basis zu stellen.
Freuen Sie sich jeden zweiten Mittwoch um 10.00 Uhr auf Wissenswertes zu spezifischen Themen. Die Webinare sind kurz und kompakt und dauern 15-20 Minuten.
Unsere Webinar-Reihe behandelt eine Vielfalt an interessante Themen, ua Kryptowährungen, Steuertipps, Rechtsformen, Digitalisierung uvm. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
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