Beraterin am Notebook
Blog

Änderung Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) mit 1.1.2016

Recht & Steuern
date icon 09. Oktober 2015

Betriebsinhaber, die sich innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung in einem Betrieb vergleichbarer Art betätigt haben, gelten nach der aktuellen Rechtslage nicht als Neugründer.

Durch die Änderung des § 2 Abs. 3 der Neugründungs-Förderungsverordnung wird der Beobachtungszeitraum ab 1.1.2016 auf fünf Jahre verkürzt. Förderungen können somit früher in Anspruch genommen werden.

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren