Österreich liegt mit seiner Arbeitszeitenregelung und der damit verbundenen Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeiten im europäischen Spitzenfeld. Weit mehr als die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Dienstnehmer sind Frauen. Allerdings sind diese Modelle schlechter bezahlt. Im Zuge der aktuellen Debatte über die Gleichstellung von Frauen und Männern ist das Arbeitszeitgesetz ein wichtiger Diskussionspunkt.
Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick der österreichischen Gesetzeslage geben:
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) ist auf bundesgesetzlicher Regelung nicht erschöpfend geregelt. Es stellt eine Art Schutzrecht dar. Jedoch kann jeder Kollektivvertrag eine Besserstellung der Dienstnehmer vorsehen. Von den Regelungen des AZG sind Selbstständige, Vereine, Parteien und leitend Angestellte ausgenommen.
Was wird unter Arbeitszeit definiert?
Es gilt die Formel: Arbeitszeit = Geld
Demnach ist jegliche Arbeitszeit vom Dienstgeber zu bezahlen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen werden nicht zur Arbeitszeit hinzugezählt. Als Arbeitszeit zählen unter anderem auch die Arbeitsbereitschaft und Zeiten der Reisetätigkeit im Zusammenhang mit Dienstreisen. Letztere werden in die eigentliche Arbeitsleistung und die Zeit der bloßen Reisebewegung unterteilt.
Im Fall einer beruflichen Weiterbildung erfolgt die Unterteilung in 2 Kategorien. Wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer beauftragt an einer Fortbildung teilzunehmen, so ist das als Arbeitszeit zu sehen. Besucht der Dienstgeber eine Weiterbildungsveranstaltung nach freiem Wunsch, so gilt dies nicht als Arbeitszeit.
Überstundenarbeit
Bei Vollzeitbeschäftigung liegen dann Überstunden vor, wenn die tägliche oder wöchentliche NAZ ohne vorherige Umverteilung überschritten wird. Bei einem Gleitzeitmitarbeiter liegen dann Überstunden vor, wenn der gültige Gleitzeitrahmen überschritten wird. Überstunden sind zwischen dem Dienstnehmer und -geber zu vereinbaren. In Frage kommen häufig Überstundenpauschalen. Dies macht dann Sinn, wenn Überstunden in einem relativ regelmäßigen Zeitraum anfallen. Weiters gelten für Überstunden Obergrenzen und Verbote. Wird im Kollektivvertrag kein anderer Prozentsatz vorgeschrieben, sind die Überstunden mit einem Zuschlag von 50% abzugelten (Ausnahme: Sonn- und Feiertag = 100%).
Normalarbeitszeit (NAZ)
Die NAZ muss im erlaubten Rahmen eingeteilt sein. Die Bemessung des Zeitraums erfolgt anhand von Kalenderwochen. Grundsätzlich ist eine tägliche NAZ von 8 Stunden vorgesehen. Im Regelfall sind aber 9 Stunden täglich zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen (Einarbeitung, Gleitzeit, 4-Tage-Woche) können die 9 Stunden überschritten werden. Die wöchentliche Höchstgrenze liegt bei 48 bzw. 50 Stunden. Bei ununterbrochener Arbeitszeit von 6 Stunden muss eine Ruhezeit von mindestens 30 Minuten eingehalten werden.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass am Tag maximal 10 Stunden und in der Woche höchstens 10 Überstunden getätigt werden dürfen.
Die 4-Tage-Woche
Eine Betriebsvereinbarung kann eine tägliche NAZ von bis zu 10 Stunden zulassen. In gleicher Betriebsvereinbarung kann die Arbeitszeit mittels Überstunden auf bis zu 12 Stunden erhöht werden. Es ist allerdings nicht notwendig, dass die Arbeitsleistung an 4 Tagen am Stück erbracht werden muss. Dies gewährleistet eine erweiterte Flexibilität.
Unterscheidung zwischen Durchrechnung und Gleitzeit
Der Dienstnehmer hat bei einer Gleitzeitregelung die Befugnis, sich die Zeit selbst einzuteilen. Jedoch müssen die Rahmenvereinbarungen berücksichtigt werden. Bei sonstigen Durchrechnungsmodalitäten ist die Zeit entweder fix vereinbart oder erfolgt mittels Dienstplänen. Vorteile eines Durchrechnungsmodells sind die Einsparung von Überstunden und der Entfall von Überstundenzuschlägen. Jedoch enthält diese Regelung auch Nachteile. Die Differenz von Arbeitszeit und Entgelt führt zu Zeitguthaben und Zeitschulden, bei Ende des Dienstverhältnisses kosten Zeitguthaben 50% Zuschlag und das Risiko offener Zeitschulden ist vom Dienstgeber zu tragen.
All-In-Gehälter = zulässig
Bei All-In-Gehältern handelt es sich um Pauschalabgeltungen, die mit einem über dem Kollektivvertrag liegenden Bezug sämtliche Mehrarbeitsleistungen (einschließlich Überstunden) abgelten soll. Diese Art von Gehältern ist jedoch nur sinnvoll, wenn der Dienstnehmer seine Arbeitseinteilung und Arbeitszeit selbstständig einteilt und die Funktionserfüllung im Vordergrund steht.
Wir hoffen, Ihnen einen guten Überblick über das österreichische Arbeitszeitgesetz verschafft zu haben und stehen Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.