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BREAKING NEWS – KIPPT VwGH die „Formel 7“ bei Mitarbeiterprämien?

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 15. Oktober 2018

Bisher wurde vom Finanzministerium eine Steueroptimierung von Bonus- oder Prämien-Zahlungen nach der „Formel 7“ geduldet. Zur Erhöhung des Jahressechstels erfolgte die Aufteilung eines Bonus bzw. einer Prämie, wobei 6 Teilbeträge als laufender Bezug und 1 Teilbetrag als begünstigte Sonderzahlung abgerechnet wurden. Durch eine aktuelle VwGH-Entscheidung scheint eine Aufteilung eines Bonus-/Prämienbetrages auf zwei Besteuerungsarten künftig nicht mehr möglich zu sein.

Wir verfolgen die laufenden Entwicklungen sehr aufmerksam. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, um alternative Gestaltungsmöglichkeiten für Bonus- oder Prämien-Zahlungen an Ihren Mitarbeiterinnen zu besprechen (info@artus.at).  

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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