Die Privatstiftung gibt es in Österreich seit fast 25 Jahren und sie ist als Rechtsform aus dem heutigen Wirtschaftsleben bzw. auf dem Gebiet der Vermögensübertragung nicht mehr wegzudenken. Bestehende Rechtsunsicherheiten machten einige Rechtsanpassungen notwendig, die mit der Privatstiftungsgesetz-Novelle 2017 nun umgesetzt werden sollen.
Nun soll die österreichische Privatstiftung wieder attraktiver und auch transparenter werden. Bestrebungen der Novelle sind laut Erläuterungen zum Ministerialentwurf einerseits den Einfluss des Stifters und seiner Rechtnachfolger, damit der Familie auf die Privatstiftung, zu erhalten, um der „Versteinerung“ dieser Rechtsform und der Erstarrung bei der Verwaltung von Unternehmensanteilen entgegenzuwirken und andererseits soll auch die Änderung des Stiftungszwecks auf gemeinnützige und mildtätige Zwecke und auf Förderung der Unternehmensgründung erleichtert werden.
Die Novelle soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch klare, verlässliche und stabile Rechtsgrundlagen sicherstellen. Bestehende Privatstiftungen als „Kerngesellschafter“ österreichischer Unternehmen sollen unterstützt werden und für ausländisches Kapital und ausländische Investoren soll ein attraktiver Rechtsträger für die Verwaltung in und ausländischen Vermögens zur Verfügung stehen.
Die Novelle soll somit insgesamt die zivilrechtliche Stabilität der Institution Privatstiftung sichern und funktionsfähig halten.
Ein entsprechender Ministerialentwurf liegt nun zur Begutachtung vor. Die Begutachtungsfrist endet am 7. 8. 2017.