Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von € 1.500 pro Kind und pro Jahr und kann entweder im Zuge des Steuerausgleichs geltend gemacht werden oder bereits ab Jänner 2019 in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Hierzu muss das Formular E30, welches unter www.bmf.gv.at – Formulare abrufbar ist, ausgefüllt und unterschrieben an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Dieses Formular steht seit 15.11.2018 zur Verfügung.
Wird der Familienbonus bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt, reduziert sich schon während des Jahres die Lohnsteuer. Anderenfalls kommt es zu einem höheren Steuerausgleich im Folgejahr.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich. (info@artus.at)
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