Lang ersehnt wurde am 10. November 2015 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung der Ermittlung des Grundstückswertes in Begutachtung versendet. Damit soll Klarheit zur Ermittlung des „Grundstückswertes“ – der zentralen Bemessungsgrundlage ab 1.1.2016 im Rahmen der Ermittlung der Grunderwerbsteuer bei grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbeständen geschaffen werden. Die Begutachtungsfrist endet am 1. Dezember 2015. Wir bleiben für Sie am Ball.