Bekanntlich überlegt die Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform eine Änderung der Kapitalertragssteuer von 25% auf neu 30%. Im Sinne einer Frühinformation wollen wir Sie auf die möglichen Folgen hinweisen. Bitte beachten Sie, daß die Information NICHT gesichert ist, sondern nur auf Medieninformationen beruht. Über die tatsächliche Umsetzung werden wir berichten.
Die Musterberechnung ergibt folgendes Bild:
Beispielrechnung bei vollständiger Gewinnausschüttung aus einer österr. Kapitalgesellschaft an ihre österr. Eigentümer (= natürliche Personen)
Weiters verschieben sich viele Überlegungen über die optimale Verteilung von Geschäftsführervergütungen (inkl Sozialversicherungsfragen) als auch fallweise Gewinnausschüttungen und sollten im Zuge der weiteren Informationen bzw der möglichen Gesetzeswerdung mit Ihnen gemeinsam überdacht werden.
Für Rückfragen und vorausschauende Abstimmungen zur Steuerreform stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr ARTUS-Team