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Mögliche KESt Erhöhung durch Steuerreform 2015

Recht & Steuern
date icon 11. März 2015

Bekanntlich überlegt die Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform eine Änderung der Kapitalertragssteuer von 25% auf neu 30%. Im Sinne einer Frühinformation wollen wir Sie auf die möglichen Folgen hinweisen. Bitte beachten Sie, daß die Information NICHT gesichert ist, sondern nur auf Medieninformationen beruht. Über die tatsächliche Umsetzung werden wir berichten.

 Die Musterberechnung ergibt folgendes Bild:

Beispielrechnung bei vollständiger Gewinnausschüttung aus einer österr. Kapitalgesellschaft an ihre österr. Eigentümer (= natürliche Personen)

Diese Erhöhung der KESt trifft viele unserer Klienten, die ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH führen und sowohl Geschäftsführervergütungen als auch fallweise Gewinnausschüttungen erhalten, heftig. Oftmals werden ja Gewinne der GmbH vorerst in der GmbH belassen, um für Investitionen gerüstet zu sein und Reserven aufzubauen. Mit der nun diskutierten Steueränderung werden gerade diese vorsichtig agierenden Unternehmer in der Weise benachteiligt, daß eben künftige Ausschüttungen der höheren Besteuerung unterliegen könnten.

Weiters verschieben sich viele Überlegungen über die optimale Verteilung von Geschäftsführervergütungen (inkl Sozialversicherungsfragen) als auch fallweise Gewinnausschüttungen und sollten im Zuge der weiteren Informationen bzw der möglichen Gesetzeswerdung mit Ihnen gemeinsam überdacht werden.

Für Rückfragen und vorausschauende Abstimmungen zur Steuerreform stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr ARTUS-Team

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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