Infolge der Veröffentlichungen der „Panama Papers“ hat die Europäische Kommission ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung verstärkt. Nachfolgend werden konkret geplante Maßnahmen kurz dargestellt.
In der EU ist die Erstellung einer gemeinsamen „schwarzen Liste unkooperativer Drittstaaten“ geplant. Darunter sollen Drittstaaten fallen, welche die OECD-/G20-Maßnahmen gegen BEPS nicht übernehmen (wollen). Die Liste soll in 2017 veröffentlicht werden. BEPS ist die Abkürzung (Base Erosion and Profit Shifting) für das OECD-Projekt zur Bekämpfung von missbräuchlichen internationalen Steuergestaltungen.
Transparentere Unternehmensbesteuerung
In der EU tätige multinationale Unternehmen mit weltweiten Einnahmen von mehr als EUR 750 Millionen sollen pro Jahr eine länderspezifische öffentliche Berichterstattung abgeben, wodurch das Steuerverhalten verfolgt werden können soll. Dabei sollen die erwirtschaften Gewinne, die entfallenden Steuern und die bereits entrichteten Steuern sowie Informationen zu Umsatz, Beschäftigte und die Art der Geschäftstätigkeit für jedes EU-Land und Steueroasen, in denen ein Unternehmen tätig ist, offengelegt werden. Steueroasen wurden in diesem Kontext als „Steuergebiete, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten“ definiert.
Aktionsplan gegen Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche
Das deutsche Finanzministerium hat vor kurzem einen Aktionsplan mit den überlegten zehn nächsten Schritte für ein faires internationales Steuersystem und Verbesserung des Vorgehens gegen Geldwäsche vorgestellt. Diese sehen unter anderem die zwingende Kooperation Panamas (Informationsaustausch), ein weltweites Register der wirtschaftlichen Berechtigten von Firmen und verstärkte Sanktionen für Banken als Unterstützer bei Steuerhinterziehungen vor.