Mehr Rechtssicherheit
Bei Rechtsfragen zu bestimmten abgabenrechtlichen Vorhaben, die künftig umgesetzt werden sollen, können BürgerInnen und Unternehmen auf Antrag vorab eine rechtsverbindliche und bescheidmäßige Auskunft der Finanzverwaltung erlangen. Voraussetzung: Die Frage muss erhebliche abgabenrechtliche Auswirkungen aufweisen und daher „von besonderem Interesse“ sein.
Ein solches Auskunftsbescheidverfahren (Advanced Ruling) war bisher im Zusammenhang mit
- Umgründungen
- Unternehmensgruppen und
- Verrechnungspreisen
möglich. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wird der Bereich, für den solche Auskunftsbescheide gewährt werden können, auf weitere Themengebiete ausgeweitet. Ab 1.1.2019 können auch folgende weitere Themenbereiche
- internationales Steuerrecht inkl dem bisherigen Bereich Verrechnungspreise
- Umsatzsteuer
- Vorliegens von abgabenrechtlichem Missbrauch
vorab geklärt werden.
Auskunft binnen zwei Monate
Der Gesetzgeber setzt der Finanzverwaltung auch eine Frist. Mit 1.7.2019 wird eine Frist von zwei Monaten für die Erledigung von Anträgen auf Erlassung eines Auskunftsbescheides eingeführt. Diese Frist kann aber überschritten werden.
Elemente des Antrags
Eine der Grundvoraussetzungen für die Erteilung eines Auskunftsbescheides ist, dass der zu klärende Sachverhalt im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklicht ist. Darüber hinaus hat der Antrag folgende Elemente zu enthalten:
- eine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des noch nicht verwirklichten Sachverhaltes,
- die Darlegung des besonderen Interesses des Antragstellers,
- die Darlegung des Rechtsproblems,
- die Formulierung konkreter Rechtsfragen,
- die Darlegung einer begründeten Rechtsansicht zu den formulierten Rechtsfragen,
- die für die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages maßgebenden Angaben.
Verwaltungskostenbeitrag zwischen € 1.500 und € 20.000
Die Finanzverwaltung entscheidet nicht zum Nulltarif. Für einen Auskunftsbescheid ist ein Verwaltungskostenbeitrag fällig. Dieser ist von der Höhe der Umsatzerlöse des Antragstellers abhängig und kann zwischen € 1.500 und € 20.000 betragen.
Auskunft hat Rechtswirkung
Der Auskunftsbescheid entfaltet für die österreichische Finanzverwaltung Bindungswirkung. Der verwirklichte Sachverhalt darf freilich vom angefragten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich abweichen. Um für den Abgabenpflichtigen die gewünschte Rechtssicherheit zu schaffen, empfiehlt es sich, den Antrag auf Erteilung eines Auskunftsbescheides sorgfältig zu prüfen und zu formulieren!
Ob bzw. inwieweit eine Antragstellung notwendig bzw. sinnvoll ist, ist stets anhand des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne! (info@artus.at).