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Verlängerung des sanktionsfreien Zeitraumes für mBGM-Säumnisse bis Ende März 2020

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 27. November 2019

Die sanktionsfreie Zeit für Säumnisse der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) und Berichtigungen wird bis zum 31.3.2020 verlängert. Davon ausgenommen sind Anmeldeverstöße.

In Anbetracht der zahlreichen Probleme mit dem neuen Meldesystem und vieler ungeklärter Clearingfälle hat der zuständige Parlamentsausschuss nun eine Verlängerung der sanktionsfreien Zeit bis 31.3.2020 beschlossen. Die ursprüngliche Toleranzfrist sollte mit 31.8.2019 enden.
Durch die Verlängerung wird ein wesentlicher Zeitpuffer für erforderliche EDV-technische Adaptierungen und Bereinigung nach wie vor vorhandener Fehler geschaffen.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. (info@artus.at)

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