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Voraussichtliche Werte in der Sozialversicherung 2014

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 15. Oktober 2013

Folgende Werte werden voraussichtlich ab 1.1.2014 zur Anwendung kommen:

Höchstbeitragsgrundlagen
täglich: € 151,–
monatlich: € 4.530,–
jährlich für Sonderzahlungen: € 9.060,–
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.285,–

Geringfügigkeitsgrenzen
täglich: € 30,35
monatlich: € 395,31
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG): € 592,97

Tägliche Beitragsgrundlage
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 24,81 ( monatlich € 744,30)
für Zivildiener: € 34,91 (= monatlich € 1.047,30)
für Asylwerber: € 33,42 (= monatlich € 1.002,60)

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag) bei geringem Einkommen
Der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages beträgt  bei einer monatlichen Beitragsgrundlage:

bis € 1.246,– 0 %
über € 1.246,– bis € 1.359,– 1 %
über € 1.359,– bis € 1.530,– 2 %
über € 1.530,– 3 %

Auflösungsabgabe
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2014 beträgt € 115,–.

(Quelle: NÖGKK)

 

Wolfgang Dibiasi
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