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Was ist mit den Bankmeldungen der Kapitalzuflüsse aus Schweiz und Liechtenstein nach Österreich passiert?

International
date icon 10. Mai 2017

Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Finanzminister Schelling sind von den Banken bereits über 19.000 einzelne Zufluss-Meldungen bei der Finanzverwaltung eingelangt. Diese Meldungen umfassen Beträge von rd. € 3,3 Milliarden! Auf die Schweiz entfallen dabei 15.345 Meldungen bzw. rd.  € 2,6 Mrd., auf Liechtenstein 3.844 Meldungen bzw. rd. € 701 Millionen.

Im Jahr 2015 wurde ein Gesetz beschlossen, das die österreichischen Banken verpflichtet, bestimmte Kapitalzuflüsse auf österreichische Konten, die aus der Schweiz und aus Liechtenstein stammen, an die Finanzbehörde zu melden. Diese Überweisungen sind für die Behörde interessant, da sie davon ausgeht, dass Steuerpflichtige durch diese Überweisungen vermeiden wollten, unter die Nachversteuerungsregelungen der mit der Schweiz bzw. Liechtenstein in den Jahren 2011 bzw. 2012 abgeschlossenen Steuerabkommen zu fallen.

Ist zur Vermeidung von finanzstrafrechtlichen Konsequenzen noch eine Selbstanzeige möglich?
Bekanntlich ist eine der Anforderungen an wirksame Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung auch die Meldung der Selbstanzeige vor Tatentdeckung erforderlich. Laut Finanzminister Schelling werden nun die von den Banken übermittelten Daten analysiert, jedoch wurden in diesem Zusammenhang noch keine Prüfungsverfahren gegenüber Abgabepflichtigen eingeleitet. Sollten die Zuflussmeldungen im Zusammenhang mit noch nicht offengelegten Abgabenverkürzungen stehen, wäre auch jetzt noch eine Selbstanzeige möglich, da die von den Banken durchgeführten Meldungen für sich keine Verfolgungshandlungen oder Tatentdeckungen darstellen.

Eine Selbstanzeige sollte aber jedenfalls rasch erfolgen, da nicht absehbar ist, ab wann die Finanzbehörde mit konkreten Ermittlungen beginnen wird!

Wir beraten Sie dazu umfassend und kompetent! Wenden Sie sich an unseren Finanzstrafexperten Gerhard Schwab unter g.schwab@artus.at oder unter 02252/204-0.

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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