Frist zur Übermittlung bis 15.02.2025. Beim Einsatz von Registrierkassen sind bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, um die Manipulation der in der Kasse gespeicherten Daten zu verhindern. Start-, Monats- und Jahresbelege tragen zur lückenlosen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse bei. Jahresbelege müssen jeweils zum Ende eines Kalenderjahres (unabhängig vom Wirtschaftsjahr) erstellt, geprüft und für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren archiviert werden. Für das Jahr 2024 ist daher bis spätestens 15. Februar 2025 für jede Registrierkasse ein separater Jahresbeleg anzufertigen und zu überprüfen. Der Monatsbeleg für Dezember dient gleichzeitig als Jahresbeleg und kann wie ein gewöhnlicher Nullbeleg durch die Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Die Überprüfung kann manuell erfolgen, beispielsweise mit der
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