Von Kamera bis Kaffeepause
Als Content Creator werden Kameras, Software, Mikrofone und vieles mehr als essenzielle Bestandteile der Arbeit angesehen. Oft stellt sich die Frage, welche der zahlreichen Ausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Mit den richtigen Kenntnissen kann die Steuerlast gesenkt werden, sodass mehr Geld für den Ausbau des Business vorhanden ist. In diesem Blog erklären wir, welche Ausgaben geltend gemacht werden können und worauf geachtet werden sollte.
Gewinnspiel
Frage: Wer von euch will 100 Euro gewinnen? #geschenktistgeschenkt
„Liked und teilt diesen Beitrag und ihr bekommt die Möglichkeit 100 Euro zu gewinnen!“
Ein Content Creator wird umso erfolgreicher, je mehr Follower gewonnen werden. Mit der steigenden Anzahl an Followern erhöhen sich die Views und Klicks. Daher wird die Ausgabe darauf ausgerichtet, die Reichweite eines Content Creators zu vergrößern und kann, solange eine geschäftliche oder werbliche Absicht verfolgt wird, als Werbungskosten abgesetzt werden.
Bekleidung bei einem/er Mode-Influencer:in:
Frage: Sind meine Outfits als Mode-Influencer:in steuerlich absetzbar? #klingtattraktiv
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Berufsbekleidung steuerlich abgesetzt werden kann, wenn sie ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und eine private Verwendung praktisch ausgeschlossen ist. Kleidungsstücke, die sowohl beruflich als auch privat getragen werden können, wie Designer-Outfits oder Alltagskleidung, werden nicht unter diesem steuerlichen Vorteil berücksichtigt (VwGH 21. 12. 99, 99/14/0262).
Ein relevantes Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kleidung betrifft Künstler:innen, deren Bühnenoutfits genutzt werden. Für Mode-Influencer:innen könnte dies bedeuten, dass extravagante oder ausschließlich für die Content-Erstellung bestimmte Kleidung abgesetzt werden kann – vorausgesetzt, es kann nachgewiesen werden, dass die Stücke ausschließlich beruflich verwendet werden und privat nicht tragbar sind (VwGH 10.9.1998, 96/15/0198).
Make-up bei einem/er Beauty-Influencer:in:
Frage: Darf ich als Beauty-Influencer:in mein Make-up absetzen? #feeltheblush
Ob ein Make-up abgesetzt werden kann oder nicht, hängt von folgenden Punkten ab:
- Grundsatz der betrieblichen Veranlassung
Make-up kann dann als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn:
- es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet wird (z. B. für Tutorials, Produkttests, Contentproduktion), ein konkreter Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit besteht.
2. Problem der privaten Mitveranlassung (§ 20 EStG)
Wenn Make-up auch privat verwendet wird (z. B. für private Anlässe), liegt eine sogenannte gemischte Veranlassung vor. Nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG dürfen Aufwendungen für die Lebensführung, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit mitveranlasst sind, nicht abgezogen werden.
Daher gilt:
- Eine teilweise betriebliche und teilweise private Nutzung ist nicht aufteilbar → kompletter Abzug nicht möglich, auch kein anteiliger Abzug. Nur wenn die Verwendung nahezu ausschließlich betrieblich erfolgt, ist ein Abzug möglich.
3. Beispiele aus der Praxis / Judikatur
- Wird das Make-up ausschließlich im Rahmen von Kooperationen verwendet (z. B. PR-Samples, bezahlte Produktplatzierungen), könnte ein Abzug als Betriebsausgabe möglich sein.
- Erfolgt die Nutzung auch nur teilweise privat, greift das Abzugsverbot (§ 20 EStG).
- Bei reinen Dekorationszwecken oder Vorführungen, ohne Eigenanwendung (z. B. im Rahmen eines Schminktutorials an einer dritten Person), wäre ein Abzug eher denkbar.
4. Beweisführung
Für die steuerliche Anerkennung müsste der Influencer / die Influlencerin nachweisen, dass:
- die Produkte ausschließlich für geschäftliche Zwecke angeschafft wurden,
- eine private Nutzung ausgeschlossen oder völlig untergeordnet ist,
- z. B. über separate Schminksets für berufliche Inhalte verfügt wird,
- ggf. eine genaue Dokumentation über Verwendung und Content-Verwertung existiert.
Arbeitsmittel für eine:n Gaming-Influencer:in:
Frage: Darf ich mein Computer-Equipment absetzen? #kostspieligeangelegenheit
Für Gaming-Influencer:innen wird leistungsstarke Technik benötigt, um Inhalte für ihre Community zu produzieren. Laut österreichischem Steuerrecht können Computer, Tastaturen, Mikrofone und Streaming-Equipment als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern sie vorrangig beruflich genutzt werden. Dabei muss beachtet werden, dass eine private Nutzung vom Finanzamt angenommen werden kann.
Ein wichtiger Aspekt ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), da ein Gaming-PC oft eine kostspielige Anschaffung ist. Diese können in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, solange die Anschaffung unter EUR 1.000,00 (2025) liegt. Wird diese Summe überschritten, muss die Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer verteilt werden.
Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).