Die Bundesregierung hat eine Maßnahme angekündigt, die für viele Unternehmen besonders relevant sein dürfte: Ab 2028 sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Konkret ist vorgesehen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) von derzeit 3,7 % auf 2,7 % zu reduzieren.
Mit diesem Schritt sollen Unternehmen österreichweit um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Ziel ist es, den Faktor Arbeit zu stärken, Investitionen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig zu verbessern.
Spürbare Entlastung bei Personalkosten
Vor allem für personalintensive Betriebe könnte die geplante Reduktion des Dienstgeberbeitrags merkliche Auswirkungen haben. Niedrigere Lohnnebenkosten schaffen Spielräume – etwa für Wachstum, zusätzliche Investitionen oder Personalentscheidungen.
Mögliche Effekte im Überblick:
- geringere laufende Personalkosten
- mehr finanzielle Flexibilität
- verbesserte Liquidität
- Entlastung im internationalen Wettbewerb
Gegenfinanzierung bereits angedacht
Die Entlastung soll nach aktuellen Plänen budgetneutral erfolgen. Zur Gegenfinanzierung wurden bereits erste Maßnahmen skizziert. Diskutiert werden insbesondere:
- Ausweitung der Dienstgeberabgabe auf freie Dienstverhältnisse
- steuerliche Anpassungen für größere Unternehmen – Erhöhung der Körperschaftsteuer von 23% auf 24% für Gewinne über einer Million
- Umschichtungen innerhalb bestehender Budgetmittel
- weitere strukturelle Maßnahmen im Bereich Abgaben und Verwaltung
Auch wenn Details noch offen sind, zeigt sich bereits, dass die Entlastung nicht isoliert, sondern als Teil eines breiteren wirtschaftspolitischen Maßnahmenpakets gedacht ist.
Frühzeitig Auswirkungen mitdenken
Auch wenn die Umsetzung erst ab 2028 geplant ist und gesetzliche Details noch abzuwarten bleiben, kann es sinnvoll sein, mögliche Auswirkungen bereits heute in Budget-, Personal- und Investitionsplanungen mitzudenken.
Gerade bei wachstumsorientierten Unternehmen könnte die angekündigte Senkung künftig eine relevante Rolle spielen.
Fazit
Die geplante Senkung der Lohnnebenkosten wäre ein bedeutender Schritt zur Entlastung von Unternehmen. Gleichzeitig wird deutlich, dass mit der Maßnahme auch neue Rahmenbedingungen verbunden sein können, die im Detail noch zu beobachten sind.
Wie bei allen steuerlichen Vorhaben gilt: Entscheidend wird die konkrete gesetzliche Ausgestaltung sein. Wir verfolgen die Entwicklungen laufend und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).